
대규모 피해와 손해배상
Zivilrechtliche Zurechnungen von Massenschäden
- 신유철(Shin, Yu-Cheol)
- 한국민사법학회
- 민사법학
- 제75호
- 등재여부 : KCI우수등재
- 2016.06
- 421 - 447 (27 pages)
Das Phänomen massenhafter Schädigungen in der modernen Risiko- gesellschaft verursacht neue Probleme: die zivilrechtlichen Zurechnungen der Massenschäden sowie die damit verbundenen versicherungsrechtlichen und verfahrensrechtlichen Methoden der kollektiven Schadensregulierung und Streitbeilegung. Das wesentliche Merkmal der Massenschäden, die durch eine einzige Ursache oder durch eine Reihe gleichartiger Ursachen hervorgerufen wer- den können, ist die Vielheit von Geschädigten. Im Zivilrecht steht jedoch die individuelle Zurechnung der Einzelschäden im Vordergrund. Die Zu- rechnungsprobleme der Massenschäden werden daher in der tradierten Zivilrechtslehre des Schadensersatzes im Rahmen der haftungsbegründen- den und haftungsausfüllenden Kausalität sowie der gerechten Beweislast- verteilung gelöst. Der Schaden im Zivilrecht setzt eine Beeinträchtigung eines subjektiven Rechts voraus. Der ersatzfähige Schaden ist in diesem Sinne als einen (materiellen und immateriellen) Nachteil an einem rechtlich geschützten Interesse definierbar. Das Ausmaß des Schutzes eines Interesses bestimmt sich nach dessen Natur; je höher dessen Wert, Abgrenzbarkeit und Offen- kundigkeit ist, desto weitergehender ist der Schutz. Die Rangordnung der Rechte bzw. Rechtsgüter ist daher für die Konstruktion des zivilen Haf- tungsrechts von grundlegender Bedeutung. Die Persönlichkeitsrechte müssen den weitestgehenden, und die dinglichen Rechte den weitgehenden Schutz genießen; die reinen Vermögensinteressen und Obligationen können relativ geringer geschutzt werden. Die Probleme der Massenschäden sollen deshalb nach den Schadensarten, also Personen-, Sach- und Vermögensschaden, differenziert betrachtet werden. Bei den meisten Massenunfällen, die Personen- und Sachschäden verur- sachen, kommen die Regelungen einer verschärften Verschuldenshaftung bzw. Gefährdungshaftung zur Anwendung. Dies bedeutet allerdings nicht, dass alle Geschädigten in der Tat Entschädigungsleistungen erhalten können. Es ist daher sehr wichtig, jedes Unternehmen, dessen Aktivität eine besondere Gefahrenquelle darstellt, sowie alle Inhaber der gefährlichen Anlagen eine genügende Deckungsvorsorge treffen zu lassen. Im Falle der mangelnden Deckungsmasse soll die Rangordnung der Rechte bzw. Rechtsgüter hinreichend berücksigtigt werden. Die Risiken der zufälligen Schadensereignisse sind individuell unvorher- sehbar und unbeherrschbar. Mit Hilfe des Gesetzes der großen Zahlen werden jedoch die Risiken kollektiv kalkulierbar. Die Zurechnung der Scha- densrisiken ist daher untrennbar mit dem Versicherungswesen verbunden. Es gilt hierbei zu achten, dass die Kostenverteilung der Prämie bei der primären Schadensversicherung vernünftiger und gerechter ist als bei der sekundären Haftpflichtversicherung. Zur Verschärfung der Schadenshaftung im Hinblick auf die Möglichkeit der Haftpflichtversicherung ist es daher stets zu prüfen, ob eine solche Ausdifferenzierung des betreffenden Risikos durch eine bessere Risikosteuerung gerechtfertigt ist. Beim Zusammentreffen von Schadensersatz und Versicherungsschutz be- stehen drei Gestaltungsmöglichkeiten im Dreieckverhältnis zwischen Schä- diger, Geschädigten und Versicherung: die Kummulation, Zession und Li- beration. In den meisten Massenunfällen kommen diese drei Gestaltungs- möglichkeiten in Betracht. In den Straßenverkehrsunfällen geht etwa die Hälfte der gesamten Personenschäden, die eigentlich auf den Gefahren des Autobetriebs beruhen und nach dem Gedanken der Gefährdungshaftung der Risikogemein
Ⅰ. 서설
Ⅱ. 민법상의 손해귀속
Ⅲ. 손해산정과 분쟁해결의 방법
Ⅳ. 결언
<참고문헌>