상세검색
최근 검색어 전체 삭제
다국어입력
즐겨찾기0
158028.jpg
KCI우수등재 학술저널

한시적 재단 및 소비재단

Stiftung auf Zeit und Verbrauchsstiftung

Nicht jede Stiftung muss ewig leben. Zunehmend beziehen potenzielle Stifter auch Stiftungsformen in ihre Überlegungen ein, die zeitlich begrenzt sind: Verbrauchsstiftung und Stiftung auf Zeit. Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013 in Deutschland wurden die Anerkennungsvoraussetzungen von Verbrauchsstiftungen konkretisiert. Durch eine Ergänzung des § 81 Abs. 1 S. 2 BGB wird nunmehr klargestellt, dass Stifter für jeden rechtmäßigen Zweck auch Verbrauchsstiftungen errichten können, d.h. Stiftungen bei denen zur Verfolgung des Stiftungszwecks nicht nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen eingesetzt werden dürfen, sondern auch das Stiftungsvermögen dazu verwendet werden darf. Der deutsche Gesetzgeber wollte damit speziell die Rechtssicherheit für Stifter von Verbrauchsstiftungen erhöhen um allgemein das zivilgesellschaftlichen Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erlichertern. Der Beitrag stellt die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Verbrauchsstiftung in Korea dar und setzt sich kritisch mit der Verbrauchsstiftung als Ausnahme von dem stiftungsrechtlichen Grundsatz der Vermögenserhaltungspflicht auseinander. Die Vermögenserhaltungspflicht des Vorstandes bedeutet nicht, dass schon der Stifter daran gebunden wäre. Er kann vielmehr frei festlegen, ob das Vermögen seiner Stiftung bei der Fördertätigkeit angetastet werden darf.

Ⅰ. 들어가며

Ⅱ. 독일법에서의 한시적 재단 및 소비재단

Ⅲ. 우리 법에서의 한시적 재단 및 소비재단

Ⅳ. 나오며

<참고문헌>

로딩중