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공익법인의 규제와 감독

Die Aufsicht der gemeinnützigen juristischen Personen

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Die Aufsicht der gemeinnützigen juristischen Personen kann verschieden gestaltet sein. So kann sie einem mittels Satzung eingerichteten Aufsichtsrat überlassen sein (interne Aufsicht), sie kann aber auch von einer externen Instanz ausgeübt werden, die dazu aufgrund des Gesetzes, der Satzung oder eines Vertrags bestellt wurde. In diesem Beitrag beschräke ich mich in der Hauptsache auf die Aufsicht, die von einer dazu aufgrund oder kraft einer gesetzlichen Vorschrift für zuständig erklärten oder bestellten Instanz ausgeübt wird. Diese Aufsicht wird im Allgemeinen als Staatsaufsicht bezeichnet. Die Aufsicht obliegt dem Ministerium, dessen Zuständigkeitsbereich dem Zweck der jeweiligen gemeinnützigen juristischen Person am nächsten kommt. Der Beteiligung des Staates an der Gründung und den Tätigkeiten einer gemeinnützigen juristischen Person können verschieden Überlegungen zugrunde liegen. Die Staatsaufsicht kann auf der allgemeien Aufgabe des Staates beruhen, die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung überwachen. Sie richtet sich dann nicht auf Wirksamkeit, sondern auf Rechtmäßigkeit. Die Alternative zur Staatsaufsicht durch eine Behörde ist die Aufsicht durch eine Instanz mit einer mehr oder weniger politisch unabhängigen Stellung. In diesem Fall kann die Aufsichtsinstanz auf nationaler Ebene auftreten. Eine in den Grundzügen an die der Englischen Charity Commission angelehnte Kontrolle von gemeinnützigen Organisationen ist in Korea notwendig, um Mittel gezielt den förderungswürdigen Zwecken zukommen zulassen und das Vertrauen der Bürger in die gemeinnützigen Organisationen zu stärken.

Ⅰ. 들어가며

Ⅱ. 공익법인에 대한 규제의 종류

Ⅲ. 국가감독의 필요성

Ⅳ. 국가감독의 한계

Ⅴ. 국가감독의 방법과 수단

Ⅵ. 감독청의 책임

Ⅶ. 입법론적 제언

<참고문헌>

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