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Grundfragen des Rücktritts‐ und des Rücktrittsfolgenrechts aus deutscher Perspektive

Der Beitrag behandelt aus deutscher Perspektive folgende Fragen: Welche legitimen Gründe kann es für einen Rücktritt geben? Welche Folgen knüpfen sich an einen wirksamen Rücktritt? Welche Modalitäten gibt es für die Ausübung eines bestehenden Rücktrittsrechts? Mit Blick auf die Rücktrittsgründe sieht der Autor keine gravierenden Mängel des modernisierten deutschen Schuldrechts. Die Verabschiedung des Verschuldenserfordernisses hat an keiner Stelle zu einem prinzipiellen Konflikt mit dem Grundsatz der Vertragstreue geführt. Der Verzicht auf eine Generalklausel und die Anknüpfung an Einzeltatbestände hat Vorzüge für die Rechtsanwendung. Mängel und Zweifelsfragen betreffen eher die Detailebene. Das reformierte Rücktrittsfolgenrecht in den §§ 346 ff. BGB wird dagegen sehr kritisch gesehen. Hier kommt der Beitrag zu dem Ergebnis, dass ein Verweis auf das allgemeine Bereicherungsrecht vorzugswürdig gewesen wäre. Äußerst kritisch wird schließlich mit Blick auf die Rücktrittsmodalitäten gesehen, dass gesetzliche Rücktrittsrechte der Anwendung von § 350 BGB (Möglichkeit einer Gegenfristsetzung) entzogen sind, ohne dem Rücktrittsgegner auf andere Weise eine baldige Klärung des weiteren Schicksals seiner Leistungspflicht zu ermöglichen. Dies ist sachlich nicht hinnehmbar und steht im Widerspruch zur Regelung paralleler Problemlagen im BGB.

Ⅰ. Der Rücktritt als Gestaltungsrecht

Ⅱ. Rücktrittsgründe

Ⅲ. Rücktrittsfolgen

Ⅳ. Rücktrittsmodalitäten

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