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KCI우수등재 학술저널

흡연금지와 임대차

Rauchverbot und Mietverhältnis

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Die vorliegende Arbeit, die eine rechtsvergleichende Studie ist, bezieht sich auf das Verhältnis zwischen dem Rauchen und dem Mietvertrag. Für dieses Thema wurde zuerst die bisherige Diskussion über das Rauchen im Bereich des öffentlichen Rechts und Privatrechts in Korea zusammengefasst. Interessanterweise konzentrierte sich die koreanische Diskussion auf das Verhältnis zwischen dem Recht des Rauchers und des Nichtrauchers im Bereich des öffentlichen Rechts oder auf die Frage, welche Bedeutung eine Institution, z. B. Förderungsgesetz zur Bevölkerungsgesundheit dem Rauchverbot beimisst. Des Weiteren entschied der Koreanische Verfassungsgerichtshof in den Jahren 2004 und 2013 darüber, dass das Recht des Nichtrauchers vor dem Recht des Rauchers steht und dass das Rauchverbot im öffentlichen Räumen gemäß Art. 37 Abs. 2 und Art. 36 Abs. 3 KVF anerkannt werden darf. Des Weiteren wird in weiterer Literatur, die sich insbesondere auf die Zivilprozessordnung bezieht, auf das Rauchen bzw. das Rauchverbot verwiesen. Die Notwendigkeit einer Diskussion über das Rauchen und das Rauchverbot besteht m. E. nicht nur im Bereich des öffentlichen Rechts, sondern auch im Privatrecht. Diese Diskussionsnotwendigkeit im Bereich des Privatrechts nimmt mittlerweile immer mehr zu, weil sie auch die Probleme mit dem Zigarettenkonsum von Mietern seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft in Korea einbeziehen muss. Von daher wurde das Verhältnis zwischen dem Rauchen und dem Mietvertrag bzw. der Mietvertragsverhandlung in der vorliegenden Arbeit folgendermaßen mit Hilfe der deutschen Gerichtsentscheidungen und Literatur untersucht: - Zum Ersten wurde eine Informationspflicht des Mieters in der Vertragsverhandlung geprüft und verneint, weil diese Informationspflicht nicht durch ein Gesetz begründet wird und weil das Persönlichkeitsrecht des Mieters höher abzuschätzen ist als der Vermieterrechtsschutz. Daneben wurden die Anfechtungsmöglichkeit aufgrund des Irrtums und der Täuschung bzw. der Drohung und die Kündigungsmöglichkeit aufgrund der veränderten Umstände untersucht. - Zum Zweiten wurde die Möglichkeit eines Rauchverbots in Mietshäusern untersucht und bejaht, wenn das Rauchverbot im Mietvertrag festgehalten wird. Gegebenenfalls kann jedoch ein ganzes Rauchverbot ohne Ausnahme, z. B. das Rauchen eines Besuchers, die Änderung des Familienmitglieds, die psychologischen Gründe etc., wegen des Grundsatzes vom Rechtsmissbrauch nichtig sein. Daneben wurden die Wiederherstellungspflicht, das Anspruchsrecht auf Schadensersatz und die Möglichkeit der Inhaltskontrolle von Verträgen gemäß dem koreanischen AGB-Gesetz, die mit § 307 BGB verglichen werden kann, geprüft. - Zum Dritten wurde die Möglichkeit des Rauchverbots in der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Auslegung insbesondere des HousingActundActontheOwnershipandManagementofaggregateBuildingsunter sucht.

Ⅰ. 머리말

Ⅱ. 선행연구의 확인 및 문제의 제기

Ⅲ. 임차목적물 내에서의 흡연금지

Ⅳ. 맺음말

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