상세검색
최근 검색어 전체 삭제
다국어입력
즐겨찾기0
158040.jpg
KCI우수등재 학술저널

보증인과 후순위저당권자 간의 변제자대위

Einsetzung eines Bürgen und eines nachrangigen Hypothekengläubigers in die Rechte des Gläubigers

  • 13

Lange ist es unklar gewesen, ob sich ein Bürge gegenüber einem nachrangigen Hypothekengläubiger darauf berufen kann, dass er durch Erfüllung der Schuld in die Rechte des vorrangigen Gläubigers eingesetzt wurde, ohne dass er seine Einsetzung bei der Eintragung der Hypothek im Grundstücksregister vorgemerkt hatte, und ob der nachrangige Hypothekengläubiger, der seinen vorrangigen Gläubiger befriedigt hat, nach den §§ 480, 481 KBGB auch Rechte aus einer Bürgschaft erwerben kann. In der jüngsten Rechtsprechung hat der Koreanische Oberste Gerichtshof endlich festgestellt, dass sich der Bürge gegenüber dem nachrangigen Hypothekengläubiger darauf berufen kann, dass er in die Rechte des vorrangigen Gläubigers eingesetzt wird, auch wenn er seine Einsetzung bei der Eintragung der Hypothek im Grundstücksregister nicht vorgemerkt hat, und der nachrangige Hypothekengläubiger, der seinen vorrangigen Gläubiger befriedigt hat, nach den §§ 480, 481 KBGB auch Rechte aus einer Bürgschaft erwerben kann. Dieser Aufsatz hält an dem Standpunkt fest, dass diese Rechtsprechung insofern den Interessen der Parteien nicht entspricht, als der nachrangige Hypothekengläubiger die Einsetzung dazu ausnutzt, das Risiko von Immobilienpreisänderungen auf den Bürgen abzuwälzen.

Ⅰ. 서론

Ⅱ. 대상판결의 분석

Ⅲ. 대상판결에 대한 비판

Ⅳ. 결 론

로딩중