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KCI우수등재 학술저널

회계사의 손해배상책임의 전개와 전망

Die Entwicklung und eine Perspektive der Dritthaftung des Wirtschaftsrprüfers im Hinblick auf das deutsche Haftungssystem

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Eine Dritthaftung des Wirtschaftsprüfers ist in der deutschen Rechtsordnung gesetzlich nicht geregelt. Vorgeschrieben ist lediglich eine Haftung für geprüften Unternehmen und verbundenes Unternehmen (§323 HGB). Dagegen hat das koreanische Recht eine Vielzahl von der gesellschaftsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Regelungen für Dritthaftung des Wirtschaftsprüfers. Denkbar ist zudem im koreanischen Haftungsystem die Deliktshaftung, welche einen Vermögenschaden grundsätzlich für ersatzfähig hält. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Fallkonstellation der Anlageentscheidung, die vor allem dann zu einem reinen Vermögensschaden des Anlegers führen könnte, wenn die für sie relevanten Informationen wie eine Bilanzananalyse oder ein Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers fehlerhaft erstellt wären. Wegen geringer Ansätze im BGB für die Fallgruppe der Dritthaftung findet die deutsche Rechtsprechung Lösungswege überwiegend in den vertragsrechtlichen Ansätzen mit dem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, die seitdem auch für den Bereich der sog. Expertenhaftung ausdehnungsweise gelten. Danach ist die gesetzliche Sperrwirkung nach §323 Abs. 1. S. 3 HGB auszuschließen und lässt sich somit unter Umstände eine Dritthaftung des Wirtschaftsprüfers grundsätzlich unter Erwägung ziehen. Jedoch bleibt die Verallgemeinerungsfähigkeit der Ansätze des vertraglichen Drittschutzes immer noch fraglich. Hiermit erscheint vor allem im Interesse des funktionsfähigen Kapitalmarkts der akutelle Vorschlag für Dritthaftung des Abschlussprüfers im Rahmen der derzeit europaweit vieldiskutierten Rechtspolitik sinnvoll zu sein. Aus dem rechtsvergleichenden Gesichtspunkt kann ein Rückblick auf die Entwicklung im deutschen Rechtssystem auch für das koreanische Recht hilfreich sein. Für die koreanische Rechtspraxis, welche bezüglich der Rechtswidrigkeit des pflichtwidrigen Verhaltens des Wirtschaftsprüfers über das uferlose Dritthaftungsrisiko noch nicht ausreichend nachgedacht hat, kann also die vorsichtige Schrittweise für die Haftungserweiterung im deutschen Recht ein rechtspolitisch wertvolles Muster für vernünftige Risikokontrolle in der Dritthaftungsproblematik exemplarisch bieten.

Ⅰ. 들어가는 말

Ⅱ. 각 청구권의 이론구성

Ⅲ. 관련 판례 검토

Ⅳ. 비교법적 의미

Ⅴ. 맺는 말

참고문헌

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