1. Der Begriff des Dissenses Die herrschende Lehre in Korea nimmt den Dissens als die Unübereinstimmung der Willenserklärungen an. Aber ob die Willenserklärungen, aus denen der Vertrag besteht, sich übereinstimmen oder nicht, hängt von der Auslegung der Willenserklärung ab. Somit vermisst diese Lehre die Prüfung, ob die wirklich getroffene Vereinbarung sich inhaltlich die von den Kontrahenten gewollten privatautonomene Regelung übereinstimmt. Diese Frage ist das Hauptproblem des Dissenses. Aber die koreanische Lehre gibt keine Antwort darüber. Die Mehrheit der Lehre in Deutschland behauptet dass der Dissens dessen Ursache auf die 2 verschiedene Momente zurückführt, das heisst die Unüereinstimmung der Willenserklärungen und das Fehlen der Einigung. An diese Lehre wird dafür kritisiert, der Begriff des Dissenes zu weit anzuerkennen. Denn das Problem der Unübereinstimmung der Willenserklärungen ist auf der Ebene der Willenserklärunsauslegung zu lösen. So bin ich in der Meinung, dass der Dissens begrifflich auf die Verfehlung der Einigung beschränkt wird. 2. Der Dissens in Hinblick auf die Abschlusstechnik Der Vertrag wird in zwei verschiedenen Techniken abgeschlossen. Die erste ist der Verteragsabschluss im Wege von Antrag und Annahme und die andere ist der Verteragsabschluss im Wege der gemeinsamen Zustimmung. in der ersten Technik wird der Annhme keine Möglichkeit der Abänderung des Antragsinhalt erstattet, somit passiert keine Nichtübereinstimmung von Antrag und Annahme. Dagegen kann die Unterschied von dem vertraglichen Regelungsprogramm und dem wirklich Vereinbarten sich in der gemeinsamen Zustimmung Technik befinden, weil die Konrahenten sich unwissend zu dem unzureichenden Vertargstext in der Vergleichung des von Kontrahenten gewollten Vertragziels gemeinsam zustimmen. In diesem Sinne kann der versteckte Dissens in der gemeinsamen Zustimmung vorhanden sein. 3. Die rechtliche Behandlung des Dissenses Der Dissens wird als eine inhaltliche Verfehlung der Einigung definiert, die im Vertragschluss von den Vertragsparteien erzielt wird, So besteht der Vertag aus den zweie Teilen, die den wirksame Teil auf der Einigung und den unwirksamen Teil auf grund des Dissenses sind. Dieses Phänomen ist ähnlich der Teilnichtigkeit des Rechtsgeschäfts. Unter dem gleichen Regelungszweck im Gesetz soll die Lücke der Regelung durch die Analogie ergänzt werden, um die Widersprulichkeit in der innen System zu vermeiden. In dem koreanichen Bürgerlichen Gestz gibt es keine Regelung über den Dissens. Das ist eine Reglungslücke im Gesetz zu bewerten und zu ergänzen. In der Hinblick auf die Rechtsfolge soll der Dissens im Wege der Analogie der Teilnichtigkeit gerelt werden. Im Ergebnis, wenn in dem Vertarg ein versteckter Dissens enthalen würde, so würde der ganze Vertrag unwirksam, aber wenn anzunehmen ist, dass die Vertragsparteien dessen Geltung bei Kenntnis dessen Dissenes gewollt sein würde, gilt nur der wirksame Teil des Vertrages zwischen den Vertragsparteien.
Ⅰ. 서론
Ⅱ. 계약과 합의내용
Ⅲ. 불합의에 관한 학설
Ⅳ. 불합의에 대한 법적 취급
Ⅴ. 결론
참고문헌