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KCI우수등재 학술저널

동물의 법적 지위에 관한 입법론적 고찰

Eine gesetzgebende Untersuchung ueber die Rechtsstellung des Tieres

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1. In dieser Arbeit wird die Rechtsstellung des Tieres unter der besonder Beruecksichtigung des oesterreichischen und deutschen sowie schweizerischen Zivilrechts zuerst untersucht. Und dann der Verfasser hat den Verbesserungsentwurf des koreanischen BGB ueber die Rechtsstellung des Tieres vorgeschlagen. 2. Die Rechtsstellung des Tieres wird durch das “Bundsesgesetz ueber die Rechtsstellung von Tieren vom am 10.3.1988 zum erstenmal in das Zivilgesetzbuch aufgenommen. Und als zweitene Zivilgesetzgebung darueber wird “das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht in BRD am 20. August 1990 verkuendet. Es trat am 1. September 1990 in Kraft. Der zentrale Grundgedanke dieses Gesetzes ist ein ethisch-fundierter Rechtsschutz. Der Mensch soll fuer das Tier als Mitgeschoepf und schmerzempfindendes Wesen Verantwortung tragen. Drittens hat Schweiz die Rechtsstellung des Tiers in dem Zivilgesetzbuch bestimmt. Diese 3 Gesetze haben ganz gleichende Inhalten. 3. Verfasser hat diese 3 Gesetze zuerst analysiert und die Vorteilen von Ihnen aus rechtsvergleichenden Gesichtspunkte aufgenommen. Mein Verbesserungsentwurf und seine Bedeutung ist wie folgt: §98-2 KBGB(Rechtsstellung des Tiers)①Tiere sind keine Sache ②Sie werden durch besondere Gesetze geschuetzt ③ Die fuer Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anders bestimmt ist. Diese Regelung spielt wichtige Rolle in diesem Entwurf. Sie bedeutet die Umwandung der Beziehung zwischen dem Rechtssubjekt und Rechtobjekt. §211 ②KBGB(Inhalt des Eigentums)② Der Eigentuemer eines Tiers hat bei der Ausuebung seines Eignetums die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten. Die Regelung ist symbolisch und programmatisch, um das Bewusstsein der Buerger ueber das Tier entfalten zu konnen. Rechtliche Bedeutung sei nicht gross. §752-2 KBGB(Schadenersatzanspruch bei der Verletzung oder Toetung des Tieres) ①Bei Tieren, die im haeuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, koennen die Heilungskosten auch dann angenmessen als Schaden geltend gemacht werden, wenn sie den Maktwert des Tieres uebersteigen. ② Der Verletzer oder Toeter eines Tieres, das im obenen 1 Absatz bestimmt wird, ist den Ersatz des Nichtvermoegensschadens fuer den Halter des Tieres oder dessen Angehoerige verpflichtet. Diese Regelung ist noch eine wichtige Bestimmung im Rechtspraxis. Koreanische Gerichtshoefe haben mit dem Grundsatz der ‘Treu und Glauben den Schadenersatz mehr als den Maktswert der Sache anerkannt. Durch die Regelung koennen sie aber ohne Schwierigkeit die Schadenersaetze und Heilungskosten mehr als den Maktswert bei der Verletzung oder Toetung des Tieres entscheiden. §195 Nr.16 Koreanisches Zivilvollstreckungsgesetz(Unpfandbarkeit der Sachen) Tiere, die im haeulichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfaendung nicht unterworfen. Tiere selbst und das emotionale Interesse des Schuldner an seinen Tieren sollen geschuetzt werden. Da Tiere nicht einfach Sache sind.

Ⅰ. 서설

Ⅱ. 동물의 법적 지위에 관한 입법례

Ⅲ. 한국 민법상 동물의 법적지위에 관한 신설 방안

Ⅳ. 맺음말

참고문헌

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