Umstritten ist, ob es für den Schenkungsvollzug genügt, wenn der Schenker alle seinerseits erforderlichen Leistungshandlungen freiwillig vorgenommen hat, oder ob auch der Leistungserfolg bereits eingetreten sein muss. Der Koreanische Oberste Gerichtshof vertritt in heutiger Rechtsprechung zu Recht die zweite Ansicht. Die Schenkung eines Grundstücks ist nach der hier vertretenen Auffassung erst mit der Grundbucheintragung. Der Rücktritt des Schenker ist als Einrede gegen den Erfüllungsanspruch des Beschenkten ausgestaltet. Das Rücktrittsrecht erlischt m.E., wenn der Erfüllungsanspruch des Beschenkten erlischt wird.
【사실관계 및 재판의 경과】
【연 구】
Ⅰ. 들어가며
Ⅱ. 민법 제555조의 “서면”
Ⅲ. 민법 제555조의 “해제”의 법적 성질
Ⅳ. 민법 제555조의 해제의 제한 등
Ⅴ. 나오며
참고문헌