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KCI우수등재 학술저널

민법 물권편 총칙과 물권변동의 기본문제

Einige Rechtsprobleme über die Eigentumsänderung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen aus der Sicht der Koreanischen Zivilrechtsreform

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Die Aufgabe von 1.Gruppe der Kommittee zur Koreanischen Zivilrechtsreform konzentriert sich auf dem Gebiet der Eigentumsänderung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen, sei es originär, sei es derivativ. Die Ergebnissen der Tätigkeeit von 1.Gruppe sind wie folgt: 1. Zur Harmonisierung mit §1 bleibt der Begriff des Gewohnheitsrecht in §185 unberührt. 2. In §187 darf S.1 konkretisiert und mit den modernen und korrekten Rechtsbegriffen neugekleidet werden, Dazu kommt, daß die Annahme des Eintragungszwangs ins KBGB sorgfältig zu prüfen ist. 3. Problematisch ersheint vor allem §190, der die Übergabe durch die Abtretung des Herausgabeanspruchs regelt. Erforderlich ist dabei, den Besitzerwerb als rechtliche Voraussetzung einzuführen. 4. Hinsichtlich des gutgläubigen Eigentmserwerbs hat es großen Beistand gefunden, §250 S.2 zu streichen. Noch zu fragen ist, ob der gutgläubige Eigentmserwerb von einer abhandengekommenen Sache schriftlich ausgeschlossen werden soll. 5. Kompliziert ist noch das Institut von Verbindung mit einem Grundstück. Ein auf einem Grundstück stehendes Gebäude wird rechtlich als eine davon getrennte selbständige Sache. Daraus folgt, daß das “superficies solo cedit Prinzip im KBGB unvollständig durchsetzt. 1.Gruppe ist der Meinung, §256 nach dem Model des §§417-419 ABGB neu zu konstruieren. §256 S.2 scheint überflüssig zu sein und gilt deshalb als ein Gegenstand der Änderung, d.h. Streichung.

Ⅰ. 민법 물권편 총칙개정의 착안점

Ⅱ. 물권행위의 독자성, 유·무인성

Ⅲ. 등기의 공신력

Ⅳ. 부동산거래행위의 공증과 등기공무원의 실질적 심사권: 공신력의 기초

Ⅴ. 가등기의 효력의 민법규정화

Ⅵ. 동산물권의 취득

Ⅶ. 첨부제도의 검토

Ⅷ. 글을 마치며

참고문헌

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