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KCI우수등재 학술저널

인접한 토지의 경사면에 건축한 석축의 부합과 방해배제청구권

Eigentumserwerb durch Verbindung von am Hang gebauten Mauerwerk bei Nachbargründstücken und Abwehranspruch

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Zu den Eigentumsverhältnissen am Hang gebauten Mauerwerk bei Nachabargründstücken enhält das Gesetz keine Regelungen. Eine klare Eigentumszuordnung bereitet deswegen Probleme, weil hier zwei gesetzliche Zuordnungsprinzipien aufeinander treffen. Hier muss gefragt werden, ob es noch ein wesentlicher Bestandteil des Gründstücks des Überbauenden gehört, oder durch Verbindung Bestandteil des überbauten Gründstücks geworden ist. Dieser Aufsatz hält an dem Stanpunkt fest, dass beim unrechtmässigten unentschuldigten Überbau der Überbauende Eigentümer des überbauten Mauerwerks werden soll. Aber beim unrechtmässigen unentschuldigten Überbau wird der beeinträchtigte Nachbar Eigentümer des Überbaus. Wenn das Mauerwerk unrechtmässig und unentschuldig ist, kann der Nachbar, obwohl er Eingentümer des Mauerwerk geworden ist, Beseitigung des Überbaus auf Kosten des Überbauenden verlagen können. Dies ist gerechtfertigt, weil die eigentumsmässige Zusammenfassung wirtschaftlicher Teilheiten dort ihre Grenze findet, wo bei ihrer Schaffung fremdes Eigentum verletzt wird. Jedoch will die koreanische Rechtsprechung beim Erwerb des Eigentums des Mauerwerks die Beseitigung diesen verneinen.

Ⅰ. 대상판결

Ⅱ. 평석에 들어가며

Ⅲ. 인접한 토지의 경사면에 건축한 석축의 부합과 소유권의 귀속

Ⅳ. 부합된 자기 소유물에 대한 방해배제청구권

Ⅴ. 방해자의 지위의 승계와 방해배제청구권

Ⅵ. 마치면서

참고문헌

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