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재단법인 이사의 내부책임

Die Innenhaftung von Stiftungsvorstandsmitgliedern

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Für die zumeist ehrenamtlich tätigen geschäftsführenden Organe der Stiftung, deren Aufgabe vor allem die Erfüllung des Stiftungszwecks und die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist, ist die Frage von herausragender Relevanz, unter welchen Voraussetzungen sich im Hinblick auf die Verfolgung des Stiftungszwecks und Verwaltung des Stiftungsvermögens getroffene Geschäftsführungsmaßnahmen als haftungsbegründend erweisen können. Die Organmitglieder sind im Falle von schuldhaften Pflichtverletzungen auch persönlich mit ihrem ganzen Vermögen der Stiftung gegenüber einstandspflichtig (sog. Innenhaftung). Eine Pflichtverletzung leigt vor, wenn die organschaftlichen Pflichten nicht beachtet wurden. Dies umfasst auch die Verletzung von gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben, da das organschaftliche Rechtsverhältnis die Beachtung dieser Pflichten einschließt. Grundsätzlich unterliegen Leitungsorgane Sorgfaltspflichten und Treuepflichten. Bei Stiftungen kommt zusätzlich die Pflicht zur Befolgung des Stifterwilles hinzu. Für die Vermögensverwaltung besteht die Pflicht, diese nach den Vorgaben des Stifters zur Zweckerfüllung auszurichten. Jede fahrlässige Nicht- oder Schlechterfüllung reicht dazu aus. Allerdings findet sich im stiftungsrechtlichen Schrifttum bislang nur ansatzweise eine eingehende Auseinandersetzung mit den hiermit im Zusammenhang stehenden Fragen. Ferner erhalten in der Regel die Mitglieder des Stiftungsvorstands für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Es stellt sich daher die Frage, ob eine unbeschränkte Haftung auch für einfache Fahrlässigkeit angemessen ist, oder ob - auch um das ehrenamtliche Engagement zu fördern - die Haftung insoweit beschränkt ist. Der Stiftungsvorstand verfügt unstrittig und zwangsläufig über einen gewissen Ermessensspielraum. Die Anwendung der Business Judgment Rule auf seine Mitglieder wird in letzter Zeit im stiftungsrechtlichen Schriftum diskutiert, ohne dass Einigkeit über die Rechtsgrundlage oder die Ausgestaltung des Stiftungsermessens besteünde. Es ist daher zu prüfen, ob das em Stiftungsvorstand zustehende Ermessen der Business Judgment Rule entspricht. Der nachfolgende Beitrag nimmt diesen Befund zum Anlass, die Grenzen der Haftung aufzuzeigen und die Probleme der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Organmitglieder in den Blick zu nehmen.

Ⅰ. 들어가며

Ⅱ. 재단법의 기초

Ⅲ. 민법 제61조와 제65조

Ⅳ. 내부책임의 요건

Ⅴ. 책임의 배제 또는 경감

Ⅵ. 청구권의 실현

Ⅶ. 나오며

참고문헌

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