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KCI우수등재 학술저널

시효(소멸시효, 취득시효)의 중단·정지

Unterbrechung und Hemmung der Präskription (Verjährung und Ersitzung) -nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Präskriptionsrechts(2010) -

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Von großer Bedeutung für den Ablauf der Verjährung ist, unter welchem Umständen der Fristablauf gestoppt werden kann. In diesem Zusammenhang wurde in europäischen Ländern seit langem die Trias von Hemmung, Ablaufhemmung und Unterbrechung etabliert. Hemmung bedeutet lediglich ein Ruhen der Verjährung, nach Wegfall des Hemmungsgrundes läuft die Verjährungfrist weiter, wobei die bis zum Eintritt des Hemmungsgrundes bereits abgelaufene Zeit mitzählt. Bei der Ablaufhemmung ist die Verjährungsfrist bereits abgelaufen. Gleichwohl wird das Ende der Verjährung wegen eines bestimmten Heindernisses der Rechtsverfolgung hinausgeschoben. Die Verjährung endet dann nicht vor dem Ablauf von bestimmten Zeiten nach dem Zeitpunkt, in dem das Hindernis weggefallen ist. Demgegenüber beginnt bei der Unterbrechung nach dem Wegfall des Unterbrechungsgrundes die gesamte Verjährungsfrist neu zu laufen, ohne dass die vor Eintritt der Unterbrechung bereits abgelaufene Zeit mitgerechnet würde. Die Unterbrechung ist mithin der radikale Eingriff in die laufende Verjährung. Das koreanische BGB unterscheidet zwei Rechtsinstitute, nämlich die Hemmung und die Unterbrechung. Da die Hemmung nach dem geltenden Recht der Ablaufhemmung nach dem europäischen Recht entspricht, ersetzt der Entwurf den Terminus Hemmung durch Ablaufhemmung . Neu eingefügt wird die Hemmungstatbestände nach dem europäischen Recht, um den Gläubiger vor dem Eintritt der Verjährung zu schützen. Statt von einer Unterbrechung wird von einem Neubeginn gesprochen. Der Ausdruck ist sachgerecht, da die Unterbrechung die Verjährung neu beginnen lässt und sie nicht nur unterbricht. Zu einem Neubeginn der Verjährung führen das Anerkenntnis des Schuldners und die Vornahme einer behördlichen Vollstreckungshandlung, da es sich hierbei um punktuelle Unterbrechungstatbestände handelt. Alle anderen Unterbrechungstatbestände des geltenden Rechts, wie die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs und die Einleitung bestimmter anderer Verfahren werden von Unterbrechungs- zu Hemmungsgründen herabgestuft. Da es sich- im Gegensatz zur Unterbrechung durch Anerkenntnis- um andauernde Unterbrechungen handelt, sind jeweils Beginn und Ende der Unterbrechung festzusetzen.

Ⅰ. 머리말

Ⅱ. 시효의 중단·정지에 관한 최근의 입법경향

Ⅲ. 2010년 민법개정안상 소멸시효의 정지, 완성유예 및 재개시 사유

IV. 2010년 민법개정안상 취득시효의 정지, 완성유예 및 중단 사유

V. 맺음말

참고문헌

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