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KCI우수등재 학술저널

비영리법인의 설립요건에 관한 입법론적 검토

Gesetzgebende Untersuchung ueber die Genehmigungsvoraussetzung der zur Entstehung der nichtwirtschaftlichen juristischen Person

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Die Arbeit zur Bildung der Voraussetzung der nichtwirtschaftlichen juristischen Person soll nicht nur auf der rechtstheoretischen Seite, sondern auch auf der rechtspolitischen Seite unter besonderer Beruecksichtigung der verschienden Umstaende im Zusammenhang mit der Gewohnheit der juristischen Gruendung in Korea versuchen. Dritte Abteilung der Komitee zur Verbesserung des koreanischen BGB hat ein Verbesserungsentwuerf des Art. 32 KBGB in Verbindung mit den Umstaenden vorgeschlagen: Art.32 (Gruendung und Genehmigung der nichtwirtschaftlichen juristischen Person) ⓛ Wer einen Verein, dessen Zweck auf eine nichtwirtschaftliche Aufgabe gerichtet ist, gruenden will, soll er den die folgenden Bestimmungen enthaeltenen Genehmigungsantrag der zustaendigen Behoerde stellen. 1. ueber 5 Mitglieder 2. die nach dem Art. 40KBGB geschriebene Satzung 3. die Vemoegenserhaltung ueber 1,0000000 Won 4. die von anderem Verein differenzierte eigene juristische Name 5. die Befolgung der sonstigen Regelungen, die auf der Entstehung der juristischen Person beziehen ② Wer eine Stiftung gruenden will, soll er den die folgenden Bestimmungen enthaeltenen Genehmigungsantrag der zustaendigen Behoerde stellen. 1. die nach dem Art. 43KBGB geschriebene Satzung 2. das Zuwendungsvermoegen auf die Stiftung ueber 100000000 Won 3. die Erfuellung der nach dem Nummer 4 und 5 im obenen Absatz 1. erforderlichten Voraussetzungen ③ Die zustaendige Behoerde soll die Stiftung genehmigen, wenn die Anfoderungen des Abs. 1 und 2 bei Stellung des Genehmigungsantrags genuegt werden und der Stiftungszweck in Satzung gegen guten Sitten und die Sozialordung nicht verstoesst. Dieser Entwurf ist das Kind der Zeit unter verschiedenen Umstaenden im Bezug auf der gesetzgebenden Rechtspolik in Korea. Der Entwurf soll erstens von unbedeutenden juristischen Personen freigehalten werden und die Freiheit zur Entstehung der juristischen Person gewaehrleisten. Weitergehend kann er der zustaendigen Behoerde die Genehmigungsmacht durch die Pruefung des Genehmigungsantrags gewaehrleisten. Gegen diesem Entwurfe wurden die verschiedenen kritischen Meinungen hervorgerufen. Der Kern der Kritiken ist die Voraussetzung ueber das Veroegen im nichtswirtschaftlichen Verein und den bestimmte Geldbetrag in juristischen Personen(Verein und Stiftung). Weitergehend hat eine Meinung die Darstellung gegen guten Sitten und die Sozialordung kritisiert und den Ersatz als den Gemeinwohl behauptet. Diese Kritiken hat Verfasser wie folgend widergelegt. Erstens erfordert der nichtwirtschaftliche Verein auch das Vermoegen. Man kann die gesetzliche Grundlage fuer die Notwendigkeit der Vermoegensvoraussetzung im Art.35, Nr.4 des Art. 40, und in Gewohnheit der zustaendigen Behoerde finden. Zweitens, obwohl der bestimmte Geldbetrag als die Gruendungsvoraussetzung fuer die juristischen Personen, insbesondere nichtwirtschaftlicher Verein sehr fremd waere, ist es notwendig, den Rechtsmissbrauch der zustaendigen Behoerde im Zusammenhang mit der Genehmigung vorzubeugen und die Gruendungsfreiheit der juristischen Person zu gewaehrleisten. Nach meiner Meinung ist die Darstellung “gegen guten Sitten und die Sozialordung bessser als das “Gemeinwohl . weil das “Gemeinwohl sehr weiter und abstrakter sowie generaler Begriff ist und es deshalb die Moeglichkeit des Missbrauchs wie “Gemein vor Eigen im Nazismus gaebe.

Ⅰ. 서설

Ⅱ. 제3분과 개정시안의 수정안들에 대한 재검토

Ⅲ. 맺음말

참고문헌

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