상세검색
최근 검색어 전체 삭제
다국어입력
즐겨찾기0
커버이미지 없음
KCI우수등재 학술저널

사인증여에 관한 논고

Eine Untersuchung über die Schenkung von Todes wegen

  • 8

Die Schenkung von Todes wegen ist als eine Mittelstellung zwischen Schenkungen unter Lebenden und Verfügungen von Todes wegen bezeichnet. Es enthält die rechtlichen Charakter vom Beiden. Die Vorschrift über Schenkung von Todes wegen ist in Drittes Buch. Schuldrecht, Zweiter Abschnitt. Verträge, Zweiter Kapitel. Schenkung geregelt. Nach § 562 KBGB: Für eine Schenkung, die mit dem Tod des Schenkers wirksam wird, gelten die Vorschriften über das Vermächtnis entsprechend Das koreanische BGB behandelt die Schenkung von Todes wegen als eine eigenständiges Rechtsinstitut. Nach ganz herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung bedarf sie nicht den strengen erbrechtlichen Formvorschriften, da die Schenkung von Todes wegen ein Vertrag ist. Ein Teil der Literatur verlangt dagegen die Einhaltung der Formvorschriften über das Testament. Sie kritisiert, es könnte leicht zum Missbraucht führen, die für Verfügungen von Todes wegen geltenden Vorschriften zu umgehen. Umstritten ist auch, ob die Schenkung von Todes wegen vom Schenkgeber jederzeit widerrufen werden kann. Die überwiegende Meinung verneint das Widerrufsrecht vom Schenker. Da die Schenkung von Todes wegen im Prinzip ein Schenkungsvertrag ist, ist die Widerruflichkeit der Schenkung von Todes wegen nach Schenkungsrecht zu beurteilen. Ist das Schenkungsversprechen nicht in schriftlicher Form gegeben worden, kann eine Schenkung von jedem Teil widerrufen werden (§ 555 KBGB). Dagegen befürwortet die andere Meinung die freie Widerruflichkeit vom Schenker. Denn die Rechtwirkung tritt erst mit dem Tode des Schenkers ein. Bis dahin besteht es also keinerlei Bindungswirkung. Zu folgen ist hier die letztere Auffassung. Denn die Schenkung von Todes wegen erst nach dem Tode desSchenkers erfüllt werden soll. Die Schenkung von Todes wegen könnte auch von einer unbedingten Schenkung unterscheidet werden, bei dem lediglich die Fälligkeit der Leistung auf den Tod des Schenkers hinausgeschoben ist. In diesem Fall darf der Schenker über den Gegenstand nicht mehr verfügen und der Beschenke hat einen vererblichen Anspruch. Anders als das deutsche BGB fordert das koreanische BGB keine Überlebensbedingung als Abgrenzungskriterium der Schenkung von Todes wegen. Ob eine Schenkung unter Lebenden oder Schenkung von Todes wegen vorliegt, hängt von der Wille der Vertragsparteien ab. Für ihre Auslegung kommt dem Kriterium der Überlebensbedingung bzw. der Höchspersölichkeit der Zuwendung eine Schlüsselstellung zu.

Ⅰ. 서설

Ⅱ. 사인증여의 의의

Ⅲ. 사인증여의 법적성질

Ⅳ. 사인증여의 요건

Ⅴ. 사인증여의 준용범위

Ⅵ. 맺음말

참고문헌

로딩중