상세검색
최근 검색어 전체 삭제
다국어입력
즐겨찾기0
커버이미지 없음
KCI우수등재 학술저널

기존채무에 대한 채권가압류 이후의 준소비대차 약정

“Das sog. Quasi-Darlehen” im KBGB - Ein krtischer Überblick über den Urteil(2005Da47175) des koreanischen obersten Gerichtshofs vom 11. 1. 2007 ; Das Vereinbarungsdarlehen zwischen den Schuldner und den Drittschuldner nach dem Vollzug des Arrestbefehls -

  • 12

Das Urteil(2005Da47175) des koreanischen obersten Gerichtshofs vom 11. 1. 2007 zum Sachverhalt: Nachdem der Gläubiger in Vollzug des Arrestbefehls die alte Forderung gepfändet hatte, gab das Vereinbarungsdarlehen zwischen den Schuldner und den Drittschuldner, dadurch die frühere Schuld ab dem Zeitpunkt der Einigung verzinsliches Darlehensrecht unterstellt wurde. Im ersten Einziehungsprozess um die alte Forderung einzog der Gläubiger doch das Kapital und die gesetzlich bestimmten Zinsen von der alten. Danach begehrt er von dem Beklagter(Drittschuldner) die Zahlung von dem Kapital, der gesetzlich bestimmten und vereinbarten Zinsen im zweiten Einziehungsprozess um die neue Forderung. Das oberstes Gerichtshof von Korea führte bezüglich dieses Fall aus: Durch das Vereinbarungsdarlehen erlischt die bisherige Schuld. Weil diese Erloschung eine dem Verbot zuwiderlaufende Verfügung ist, ist die Einigung des Vereinbarungsdarlehen dem Gläubiger unwirksam. Allerdings kann der Gläubiger diese Verfügung erlauben. Es ist jedoch verboten als ein widersprüchliche Verhalten, daß nach der Einziehung der alten Forderung - ohne Abzug der neuen - unter der Voraussetzung der Unwirksamkeit des Vereinbarungsdarlehens der Gläubiger die Einziehung des Kapital und der gesetzlich bestimmten Zinsen von der neuen unter die Wirksamkeit dieser Einigung zwischen den Schuldner und den Drittschuldner begehrt. Aber im koreanischen Zivilrechtsbereich folgt die Zulässigkeit eines Vereinbarungsdarlehens heute nicht aus den besonderen Bestimmungen des Gesetzes, sondern aus dem Prinzip der Privatautonomie. Daher hängt auch vom Inhalt der Abrede ab, ob durch die Einigung der Parteien auf ein Vereinbarungsdarlehen die bisherige Schuld erlischt oder nicht. Auch ist der konkrete Inhalt der Abrede durch die Auslegung der Parteivereinbarung im Einzelfall festzustellen. Das Vereinbarungsdarlehen im diesen Fall kann als ein einfache Schuldabänderungsvertrag, dadurch die Rechtsstellung des Gläubigers nicht beeinträchtigen würde, erscheinen. Dann ist solche Einigung erlaubt und kann der Beklagter(Drittschuldner) die Erfüllung des Kapital und der gesetzlich bestimmten Zinsen durch erste Einziehung um die früher Verbindlichkeit auch im zweiten Einziehungsprozess behaupten. Deshalb ist hierzu die Anwendung des Prinzip von Treu und Glauben nicht erforderlich.

Ⅰ. 사실관계와 판결의 요지

Ⅱ. 준소비대차의 법리 구성 및 연구대상 판결의 검토

참고문헌

로딩중