生前 贈與者의 債務와 責任
민법 제559조 제1항의 재구성
- 金奎完(Kim, Kyu Wan)
- 한국민사법학회
- 민사법학
- 제47호
- 등재여부 : KCI우수등재
- 2009.12
- 281 - 312 (32 pages)
Durch einen gültigen Schenkungsvertrag verpflichtet sich der Schenker einerseits dazu, dem Beschenktem das geschenkte Vermögen zu verschaffen(§ 554 KBGB). Anderseits haftet er nicht für Mängel im Rechte oder Fehler der verschenkten Sache, es sei denn, er setze den Beschenkten davon wissentlich nicht in Kenntnis (§ 559 I KBGB). Im vorliegenden Arbeit handelt es sich gerade um die Schuld und Haftung des Schenkers. Gegen verbreitete Meinungen in diesem Themenbereich wird hier versucht, die einschlägige Rechtsvorschrift aus einem anderen Blickwinkel zu verstehen. Anhand des 1. Satzes des § 559 I KBGB wird nämlich die These aufgestellt, dass der Schenker dem Beschenkten nicht schuldet, das Vermögen frei von Rechts- oder Sachmängeln zu verschaffen. Dazu ist er auch nicht verpflicht, wenn er den Beschenkten von den Mängeln wissentlich nicht in Kenntnis gesetzt hat. In letzterem Fall haftet er aber nach dem 2. Satz des § 559 I BGB dafür, dass der Beschenkte so gestellt wird, wie er stünde, wenn der Schenkungsvertrag nicht abgeschlossen worden wäre. Der Schenker wird sich zur Verschaffung des mangelfreien Vermögens verpflichtet sein, wenn er und der Beschenkte beim Vertragsschluss ausdrücklich darüber einig sind, dass das Vermögen frei von Rechts- oder Sachmängeln sein soll. In diesem Fall kann der Schenker deswegen nach den Regeln des allgemeinen Nichterfüllungssrechts(§§ 387 ff. KBGB) haften, weil er nicht seinem Schuldnerpflicht nachgekommen ist. Dennoch sollte der Schadensersatzanspruch des Beschenkten nur dann ins Betracht kommen, wenn der Schenker seine Vertragspflicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verletzt hat(Gesamtanalogie aus den §§ 695, 734 III, 735 KBGB).
Ⅰ. 의문과 그 이유
Ⅱ. 증여자의 재산수여채무와 그 불이행
Ⅲ. 제559조 제1항에 관한 기존의 이해와 문제점
Ⅳ. 제559조 제1항의 재구성
Ⅴ. 결론
참고문헌