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합의안의 제시와 채무의 승인

Verhandlung und Schuldanerkenntnis

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Nach Vollendung der Verjährung steht es dem Schuldner nicht nur frei, die Ausübung seines Leistungsverweigerungsrechtes zu unterlassen, sondern er kann auf dieses Recht auch vollständig und einseitig verzichten. Von einem ausdrücklichen oder stillschweigenden Verzicht auf das Leistungsverweigerungsrecht kann aber nur unter der Voraussetzung eines entsprechenden Rechtsfolgewillens die Rede sein. Es wird verlangt, dass der Schuldner vom Eintritt der Verjährung wissen oder doch mit dieser Möglichkeit rechnen muss. Losgelöst vom Erklärungszeitpunkt muss beim Verzicht auch geprüft werden, ob der Schuldner tatsächlich zu erkennen gegeben hat, dass er von seinem Leistungsverweigerungsrecht Abstand nehmen will. Allein aus Verhandlungen des Schuldners nach Ablauf der Verjährungsfrist kann also kein Verzicht auf die Verjährungseinrede hergeleitet werden. Der dazu erforderliche Verzichtswille setzt voraus, dass der Schuldner sich bewusst ist oder jedenfalls damit rechnet, dass Verjährung eingetreten ist. Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung setzt tatbestandlich kein Anerkenntnis der Schuld voraus. Umgekehrt kann zwar eine als Anerkenntnis umschriebene Erklärung als Verzicht gemeint sein. Die phänotypische Nähe des vorherigen Verzichts zum Anerkenntnis überzeugt aber nicht, die Rechtsfolgen beider Institute einander anzunähern. Übrigens verliert der Schuldner seine Schutzbedürftigkeit, die durch die Verjährung gewährleistet wird, wenn er versucht, über die Schuld zu verhandeln. Der Schuldner kann sich dem Vorwurf gefallen lassen, den Gläubiger in die Verjährungsfalle gelockt zu haben. Aus verjährungsrechtlicher Sicht entziehen Verhandlungen der Verjährung ihre wesentliche Legitimation. Die Hemmung bei Verhandlungen kann somit darauf gestützt werden, dass es dem Gläubiger unzumutbar ist, seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Sind die Vorzüge und die Legitimation der Verhandlungshemmung so offenkundig, so kann eine entsprechende umfassende Regelung wie § 203 BGB n.F. auch in das KBGB eingeführt werden.

[사실관계 및 판결요지]

Ⅰ. 사실관계

Ⅱ. 원심판결 (釜山高法 2008. 3. 20. 선고 2007나6673 판결)

Ⅲ. 대법원 판결의 요지

[연구]

Ⅰ. 서론

Ⅱ. 소멸시효이익의 포기행위로서 채무의 승인

Ⅲ. 소멸시효이익의 포기행위가 성립하기 위한 요건

Ⅳ. 결론

참고문헌

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