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소멸시효기간과 기산점

Verjährungsfrist und Beginn der Verjährung

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Die Verjährung dient insbesondere der Sicherheit des Rechtsverkehrs und dem Rechtsfrieden. Nach einer bestimmten Zeit soll die Ungewißheit über das Bestehen und die Durchsetzbarkeit einer Forderung beendet sein. Die Verjährung führt de facto zu einem Forderungsverlust und steht so rechtlich in ihrer Einwirkung auf die Forderung der Erfüllung oder dem Erlass gleich. Angesichts dieser wichtigen Wirkung hat die Festlegung der Dauer der Verjährungsfristen besonderes Gewicht. Eng verbunden mit der Frage der Länge der Verjährungsfristen sind Probleme des Beginns, der Unterbrechung und der Hemmung der Verjährungsfristen. Jedoch bleibt in rechtssystematischer Hinsicht die Dauer der Verjährung eine Einzelfrage, auf die zunächst und für sich genommen eine Antwort gefunden werden muss. Die regelmäßige Verjährung soll von zehn auf fünf Jahre abgesenkt werden. Die Änderung scheint gravierend, jedoch zu beachten ist es, dass die zehnjärige Verjährungsfrist des geltenden Rechts durch eine Vielzahl gesetzlicher Verjährungsvorschriften durchbrochen wurde. Mit der Festlegung der Dauer einer Verjährungsfrist soll eine wichtige Entscheidung getroffen werden. Eine Beurteilung der Angemessenheit der Frist ist nur dann möglich, wenn mitbedachtet wird, wann die Frist zu luafen beginnt. Erst die Zusammenschau von Fristdauer und Fristbeginn ermöglicht es festzustellen, ob die Interressen von Gläubiger und Schuldner gerecht gegeneinander angewogen sind. Eine dreijährige Verjährungsfrist wäre zwar für die meisten Fälle der vertraglichen Haftungen angemessen. Man soll dieses Ergebnis fünfjährige Verjährungsfrist in Kauf nehmen, weil das beste Verjährungsrecht nicht in der Lage ist, für jeden einzelnen Fall den gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Gläubiegrs und des Schuldners herbeizuführen. Ferner soll es sich nicht unterschieden werden bei der fünfjährigen Regelverjährung im Grundsatz nach der Forderungsnatur, d.h. soll eine Diffenrzierung zwischen der Verjährung verträglicher und gesetzlicher Forderungen nicht geboten sein. §§ 163, 164 Koreanisches Bürgerliches Gesetzbuch(=́KBGB) enthalten einen umfangreichen Katalog von Forderungen aus Geschäften des täglichen Lebens, die entweder in ein oder in drei Jahren verjähren. Wenn die Regelverjährungsfrist von zehn auf fünf abgekürzt werden sollte, wäre die kurze Verjährungsfrist nicht mehr notwendig. Neben der Länge der Verjährungsfrist ist deren Beginn von entscheidender Bedeutung dafür, ob eine Forderung infolge Zeitablaufs außer Kraft gesetzt wird. Eine kurze Verjährungsfrist könnte für den Gläubiger ungefährlich sein, wenn die Frist erst spät zu laufen beginnt. Umgekehrt könnte sich trotz einer langen Verjährungsfrist der Verjährungsbeginn als absolute Sperre für die Durchsetzung der Forderung auswirken, wenn die Verjährungfrist unabhängig von der Kenntnis des Gläubigers, daß ihm die Forderung zusteht, zu laufen beginnt. Um eine faktische Unverjährbarkeit zu vermeiden, wäre eine Vorschrift über Verjährungshöchstenfristen erforderlich, nach deren Verstreichen in jedem Fall Vegjährung eintritt. Dabei soll die Verjährungshöchstenfrist zehn Jahre betragen.

Ⅰ. 서론

Ⅱ. 일반소멸시효기간

Ⅲ. 단기소멸시효(민법 제163조, 제164조)

Ⅳ. 소멸시효의 기산점과 최장기간(민법제166조)

Ⅴ. 결론

참고문헌

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