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인격권의 재산권적 성격

Vermögensrechtlicher Charakter des Persönlichkeitsrechts- Eine Kritik am Right of Publicity -

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In Korea ist schon das Persönlichkeitsrecht allgemein anerkannt, das dem Rechtssubjekt viel umfassendere Befugnisse in bezug auf seine Identitätsmerkmale gibt als das Right of Privacy. In der wissenschaftlichen Diskussion über die rechtliche Umsetzung der Kommerzialisierung menschlicher Identitätsmerkmale ist trotzdem immer wieder die Behauptung zu hören, dass das amerikanische Right of Publicity in Korea eingeführt werden sollte. Einige Instanzgerichte haben sogar bereits dieses ins Koreanische schwer übersetzbare fremde Recht ausdrücklich anerkannt. Zu beachten ist aber, dass das Right of Publicity eigentlich wegen der Schutzlücken des Right of Privacy entstanden ist, das sich generell als das “right to be let alone” umreißen lässt und daher von vronherein nicht zu denjenigen passte, die sich freiwillig in die Öffentlichkeit begeben. Das Persönlichkeitsrecht, das sich nicht so sehr aus der Idee der Abschirmung abgeleitet, sondern auf dem Konzept der Selbstentfaltung und der Selbstbestimmung jeder Person in den eigenen Angelegenheiten gegründet hat, weist jedoch keine solchen Schutzlücken auf. Von diesem Blickpunkt aus ist schon zu bezweifeln, ob in Korea das Right of Publicity wirklich nötig ist. Um eine solche ansatzweise erhobene Anzweifelung zur festen Überzeugung zu verdichten, versucht die vorliegende Arbeit die Prädestination des Persönlichkeitsrechts für die Regelung der Vermarktung menschlicher Identitätsmerkmale zu zeigen, indem sie auf einige zentrale, aber bisher eher außer Acht gelassene Fragen eingeht: Woher kommt überhaupt der Vermögenswert menschlicher Identitätsmerkmale? Wem soll der Vermögenswert gebühren? Welches subjektive Recht ist eigentlich für die vermögensrechtliche Zuweisung der Identitätsmerkmale zuständig? Die Untersuchung hat einerseits gezeigt, dass der Vermögenswert der Identitätsmerkmale gerade der durch das Persönlichkeitsrecht künstlich hergestellten Verknappung entstammt und dass die exklusive Zuweisung des Vermögenswerts zum Identitätsmerkmalsträger durch den im Persönlichkeitsrecht noch mitschwingenden Selbsteigentumsgedanken gerechtfertigt werden kann. Begründet wurde andererseits der Vorzug des Persönlichkeitsrechts gegenüber dem Right of Publicity mit dem Argument, dass die vermarktbaren Identitätsmerkmale noch zu den mit der Trägerperson untrennbar gebundenen Persönlichkeitsgütern gehören und dass das Persönlichkeitsrecht entgegen der Idealisierungstendenz als “Auch-Vermögensrecht” zu qualifizieren ist.

Ⅰ. 문제의 제기

Ⅱ. 사람의 동일성 표지에 성립한 재산적 가치는 어디에서 기원하는가?

Ⅲ. 사람의 동일성표지에 성립한 재산적 가치는 누구에게 귀속되어야 하는가?

Ⅳ. 어떤 권리에 의하여 재산적 가치는 귀속되어야 하는가?

V. 맺음말

참고문헌

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