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民法 제756조의 改正方向

Richtung der Überarbeitung des §756 des koreanischen BGB

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Dieser Aufsatz beschäftigt sich mit der Richtung der Überarbeitung des §756 des koreanischen BGB. Die bisherige koreanische Rechtsprechung bemüht sich de lege lata im Zusammenhang mit der Geschäftsherrenhaftung, um den Geschädigten umfassenden Schutz zu gewähren. Zum Beispiel ist der Tatbestand der Verrichtungsausführung nach der Anscheinstheorie vergleichsweise weit zu beurteilen. Zwar ist dem Geschäftsherr grundsätzlich die Exkulpa- tionsmöglichkeit nach dem Wortlaut des §756 Abs.1 Satz 2 eröffnet, sieht die Rechtsprechung dennoch in der Regel deren Voraussetzungen als nicht erfüllt an. Meiner Meinung nach ist §756 des koreanischen BGB de lege ferenda zu modernisieren, um die gegenseitigen Interessen des Geschäftsherrn und des Gehilfen richtig zu ausgleichen.

Ⅰ. 序論

Ⅱ. 使用者責任의 法的 性質

Ⅲ. 民法 제756조의 個別的 爭點들에 대한 檢討

Ⅳ. 使用者責任에 관한 立法論的 提案

참고문헌

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