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KCI우수등재 학술저널

불성립과 무효개념에 관한 단상

불성립개념의 기능을 중심으로

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Man unterscheidet das Nicht-Rechtsgeschäft(=Nicht-Entstehen) und nichtiges Rechtsgeschäft(=Nichtigkeit), ohne dass diese Unterscheidung eine andere als lehrhafte Bedeutung hätte. Von dem Nicht-Rechtsgeschäft ist zu sagen, dass, weil es kein rechtsgeschäftlicher Akt ist, abgesehen von dem Nicht-Entstehen einer rechtsgeschäftlichen Regelung auch sonst sich an den Akt keine rechtsgeschäftlichen Rechtsfolgen knüpfen. Das Nicht-Rechtsgeschäft ist keiner Umdeutung(§138 KBGB) fähig, und es kann nicht bestätigt werden (§139 KBGB). Weil die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäft, nicht bedeutet, dass Rechtsgeschäft “etwas rechtlich überhaupt nicht Vorhandes ist kann es von Belang sein, wenn mehrere Nichtigkeitsgründe zusammentreffen. So ist, wenn ein Schuldvertrag auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, hat den Schaden zu ersatzen nach §535. Die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäft ist, doch Rechtsfolgen eintreten. Die praktische Bedeutung der Unterscheidung von dem Nicht-Rechtsgeschäft (=Nicht-Entstehen) und Nichtigkeit eines Rechtsgeschäft ist gering. Diese Arbeit macht einen kurzen Überblick über die Entstehungsgeschichte dieses Nicht-Entstehens und die wesentliche Bedeutung in bezug auf die Nichtichkeit

Ⅰ 들어가는 말

Ⅱ. 독일민법에서의 불성립과 무효 개념

Ⅲ. 프랑스민법에서의 불성립·무효개념

Ⅳ. 우리민법상 불성립개념의 기능

Ⅴ. 맺는 말

참고문헌

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