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계약에서의 합치와 불합치

Konsens und Dissens im Vertragsrecht

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Im römischen Recht bedeutet consensus im Vertrag die Einigung im Willen der Vertragschließenden, während dissensus mangelnde Übereinstimmung im Willen. Seit Savigny ist aber der Begriff ‘Konsens und Dissens’ geändert worden: seine Lehre geht aus von der Willenserklärung, die überhaupt auch von einer einzelnen Person ausgehen kann. Dann der Vertrag besteht aus die Willenserklärungen als Angebot und Annahme, bei dem es um die Übereinstimmung des Willens mit Erklärung auf Seiten eines jeden der Vertragschließenden geht, und Konsens oder Dissens, bei dem es sich um die Übereinstimmungen der objektiven Bedeutungen der Erklärungen im Angebot und Annahme handelt. Zwischen jeder Willenserklärung und Konsens lässt sich dann von dem objektiven Maßstab der Erklärung abgrenzen. Die herrschende Meinung spricht dabei von dem Empfängerhorizont, dass ein objektiver Beobachter hinter dem Erklärungsempfänger steht und danach gefragt wird, wie die Erklärung verstanden werden konnte. Dies führt notwendigerweise dazu, dass der Irrtum in der Willenserklärung nur dann vorliegt, wenn der Erklärungswert nach der Verständnismöglichkeit des Empfängers mit dem wahren Willen des Erklärenden nicht übereinstimmt. Das Konzept ist aber schon deswegen bedenklich, weil Dissens bereits in dem Begriff von dem Irrtum in der Willenserklärung enthalten ist: Dissens liegt dann vor, wenn der objektive Erklärungswert des Angebots von dem objektive Erklärungswert der Annahme divergiert. Stimmt der wahre Wille des Erklärenden im Angebot mit dem Erklärungswert nach seiner Verständnismöglichkeit überein, weicht der objektive Erklärungswert des Angebots aber von dem objektive Erklärungswert der Annahme ab, so handelt es sich gerade um Dissens. Nach dem Empfängerhorizont soll es aber um den Irrtum in der Willenserklärung gehen. Daraus ergibt sich, dass nich der Empfängerhorizont sondern Erklärendehorizont maßgeblich ist. Von diesem Punkt ausgehend könnte die Einigung und die mangelnde Übereinstimmung im Willen der Vertragschließenden in fünfzehn Arten untergeteilt werden.

Ⅰ. 서론

Ⅱ. 역사적 변화과정

Ⅲ. 우리 민법에서의 계약의 합치와 불합치

Ⅳ. 계약의 합치와 불합치의 유형론

Ⅴ. 결론

참고문헌

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