Aus folgendem Grunde kann der Besitz als solcher kein ökonomisches Gut sein. Erstens, der Besitz ist nur eine bestimmte Beziehung einer Person zu der Sache, so dass höchstens die Sache selbst ein ökonomisches Gut sein könne. Zweitens, es bedarf keiner Erklärung, dass sich wirtschaftlich durch die Trennung von Besitz und Eigentum oder sonstigen dinglichen Rechten keine wertmäßighe Vermehrung der Güter über den Sachwert hinaus ergeben könne. Drittens, Dass der Besitz nicht Vermögenswert sein könne, zeigt sich auch an der Verschiedenartigkeit der Tatbestände, die der tatsächlichen Sachherschaft zugrunde liegen können. Viertens, Die Rechtsfolge des Wertersatzes zeigt die Unrichtigkeit der Qealifizierung des Besitzes als Vermögenswert oder Vermögensvorteil. Dennoch ist die Besitzkondiktion anzuerkennen, denn Vermögenswert ist nicht erforderlich für die Besitzkondiktion. Dann ist gefragt, was ist das Verhältnis zwischen Leistungskondiktion und Vindikation. Die Leistungskondiktion konkurriert mit der Vindikation. Und auch konkurrieren die Nebenfolgen von Leistungskondiktion mit denjenigen der Vindikation.
Ⅰ. 서론
Ⅱ. 占有의 不當利得에 대한 연혁적 고찰
Ⅲ. 비교법적 고찰
Ⅳ. 국내의 학설
Ⅴ. 결론