상세검색
최근 검색어 전체 삭제
다국어입력
즐겨찾기0
커버이미지 없음
KCI우수등재 학술저널

독일 매매계약법상 광고와 물건의 하자

Werbung und Sachmängel im deutschen Kaufvertragsrecht

  • 44

Im Zuge der Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie hat der deutsche Gesetzgeber durch die Schuldrechtsmodernisierung, die vom 1. 1. 2002 in Kraft getreten ist, Werbeangaben über die bestimmte Eigenschaften der Kaufsache haftungsbegründende und -ausfüllende Funktion beigemessen. Der für das Kaufvertragsrecht zentrale Begriff des Sachmangels wird in § 434 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt, dessen Abs. 1 Satz 3 die Einbeziehung öffentlicher Äußerungen des Verkäufers, Herstellers oder seines Gehilfen bei der Bestimmung der Beschaffenheit vorschreibt. Diese Regelung kommt aber dann zum Zuge, wenn eine vertragliche Vereinbarung der Beschaffenheit oder des Verwendungszwecks nicht besteht. Gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Verkäufer verantwortlich nicht nur für eigene öffentliche Äußerungen, welche im Verkaufsgespräch mit dem konkreten Käufer keine Rolle gespielt haben müssen, sondern auch für die solchen, welche von bestimmten Dritten stammen. Freilich gilt der Zurechnungsgrundsatz nicht ausnahmslos. § 434 Abs. 1 Satz 3 des deutschen Bürgelrichen Gesetzbuchs enthält drei Ausnahmetatbestände, bei deren Vorliegen die Zurechnung entfällt. Der Verkäufer trägt die Beweislast für die Umstände, welche ihn von der Haftung befreien. Diese Ausnameumstände liegen vor, wenn der Verkäufer die betreffende öffentliche Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, wenn die gleichwertige Berichtigung der Äußerung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses erfolgt, oder wenn die öffentliche Äußerung die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte. Das koreanische BGB enthält keine Legaldefinition über Fehlerbegriffe der Kaufsache wie das deutsche BGB. Daher wird die Definition der Sachmängel der Literatur und der Rechtsprechung überlassen. Unter diesen Umständen ist diese Untersuchung von Bedeutung. Es wird erwartet, dass diese Studie zur Diskussion über die Werbung bezüglich der Kaufsache beträgt.

Ⅰ. 서론

Ⅱ. 물건의 하자의 개념

Ⅲ. 제434조 제1항 제3문의 의의

Ⅳ. 제434조 제1항 제3문에 따른 하자의 성립 요건

Ⅴ. 예외

Ⅵ. 우리민법에의 시사점

Ⅶ. 결론

로딩중