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KCI우수등재 학술저널

가족법상의 법률행위의 특수성 문제

Über die Anwendung des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzesbuches auf die familienrechtliche Rechtsgeschäfte

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In zahlreichen Schriften im Berich des Familienrechts ist bisher behauptet worden, dass die Vorschriften des Allgemein Teils des Koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuches (KBGB) auf das Familenrecht in der Regel oder zum meisten Teil nicht Anwendung finden sollen. Um nur ein Beispiel zu nennen, ist in fast allen Lehrbüchern des Familienrechts die These zu finden, dass die irrtümlich gegebene Willenserklärung der Eheschliessenden ist nicht nach §109 KBGB (Willenserklärung infolge eines Irrtums) anfechtbar, sondern nichtig sei. Manche wollen diese These einfach damit rechtfertigen, dass im Bereich des familienrechtlichen Rechtsgeschäfts der echte Wille der Parteien wichtiger sei als die Sicherheit des Rechtsverkehrs. Diese Auffassung lässt sich aber mit geltendem Recht kaum vereinbaren. So können z.B. die Eheschlissende nach § 816 Nr. 2 KBGB die Anfechtung der Ehr beklagen, wenn sie zur Zeit der Eheschlissung nicht wussten, dass in der Person der anderen Ehepartei schwere Krankheit oder sonstige wichtige, die Ehegemeinschaft nicht zumutbar machende Tatsache vorhanden ist. Ausserdem ist nicht zu sehen, die Wirkung der irrtümlich geschlossenen Ehe nicht vom Wille der Parteien, sondern vom Gesetz (oder vom Gesetzgeber) entschieden werden soll. In diesem Beispiel ist zu sehen, dass die familienrechtliche Argumente nicht immer methodologisch gut fundiert sind. Hier wird an einigen Beispielen versucht, verbreitete familienrechtliche Meinungen kritisch zu überprüfen. Wir kommen zum Ergebnis, dass auch die familienrechtliche Probleme nicht ausserhalb, sondern innerhalb des Systems des KBGB systemkonform gelöst werden sollen.

Ⅰ. 서론

Ⅱ. 방법론

Ⅲ. 개별적인 문제들

Ⅳ. 결론

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