지명채권의 양도금지특약 재고
Die Problematik der rechtsgeschäftlichen Abtretungsverbote
- 崔秀貞(Choi, Su-Jeong)
- 한국민사법학회
- 민사법학
- 제38호
- 등재여부 : KCI우수등재
- 2007.09
- 137 - 171 (35 pages)
Die Forderung ist nicht nur Leistungsbeziehung sondern auch Vermögensgegenstand, und zwar grundsätzlich verfügbarer Vermögensgegestand, der als solcher dem Zugriff der Gläubiger des Forderungsberechtigten offensteht. Art. 449 erklärt auch die Abtretbarkeit der Forderung. Der Rechtsverkehr mit Forderungen wird jedoch durch vertragliche Abtretungsverbote i.S.v. Art. 449Ⅱ erheblich behindert. Nach der h.M. verpflichte die Vereinbarung den Gläubiger nicht nur, die Abtretung zu unterlassen, sondern nehme der Forderung die Abtretbarkeit. Eine der Vereinbarung zuwider vorgenommene Abtretung sei unwirksam und die Unwirksamkeit gelte im Verhältnis zu jedermann(absolute Unwirksamkeit der verbotswidrigen Abtretung). Der Position des obersten Gerichtshofs fehlt dagegen die entscheidende Stütze, wie sich für sie nicht ein einigermaßen überzeugungskräftiges teleologisches Argument ins Feld führen läßt. Aber die Annahme relativer Unwirksamkeit ist wesentlich leistungsfähiger als die absoluter Unwirksamkeit. Die These, daß verbotswidrige Verfügungen des Gläubigers nur dem Schuldner gegenüber unwirksam, im Verhältnis zu allen anderen Personen aber wirksam sind, hat mehrere wesentliche Vorzüge. Es kann nun kaum zweifelhaft sein, daß redliche und vernünftige Parteien die Rechtsfolge relativer und nicht absoluter Unwirksamkeit wählen würden. Diese stellt einen nahezu optimalen Kompromiß zwischen den gegenläufigen Interessen dar, da sie zum einen dem Schuldner die Gewähr bietet, nur an den Gläubiger und nicht an einen Zessionar leisten zu müssen, zum anderen aber einen weitgehenden Schutz des Zessionars gegenüber Dritten zur Folge hat und dadurch der Forderung des Gläubigers trotz des Abtretungsverbots ein gewisses Maß an Verkehrsfähigkeit und damit auch an Verwertbarkeit erhält.
Ⅰ. 채권의 양도성과 그 제한
Ⅱ. 양도금지특약에 반하는 양도의 효력에 대한 종래의 논의
Ⅲ. 특약에 반하는 양도의 효력 재구성을 위한 근거
Ⅳ. 양도금지특약에 반하는 양도를 둘러싼 구체적인 법률관계
Ⅴ. 결론