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契約解除와 결합된 損害賠償

Schadensersatz in Verbindung mit dem Rücktritt

Nach dem § 551 des koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuches(folgend: KBGB) bleibt der Schadensersatzanspruch durch die Ausübung des Rücktrittsrechts unberührt. Nach herrschender Meinung soll dieser Schadensersatzanspruch völlig identisch mit demjenigen aus § 390 KBGB sein. Ist der Schuldner die nachträgliche Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten, sei er außerdem als Anspruch auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung auf dem Ersatz des Erfüllungsinteresses gerichtet. Dieser Ansicht ist aber vorbehältlich zuzustimmen: Der Schadensersatzanspruch im Sinne des § 551 KBGB dürfte nämlich gegenenfalls nicht nur auf das Erfüllungsinteresse visieren, sondern auch auf das von der Schuldnerseite verletzte Integritätsinteresse des Gläubigers. Ferner könnte § 551 KBGB eine positive Rechtsgrundlage für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen sein, der es im geltenden KBGB gefehlt hat. So verstanden könnte er ähnlich wie § 284 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fungieren, besonders da, wo der (Markt-) Wert der Gegenleistung von vornherein niedriger als die unmöglich gewordene Leistung war(Fall eines für den Gläubiger schlechten Geschäfts) oder so geworden ist. Weil die Aufwendungen, die der Gläubiger zwecks des Vertragsschlusses oder seiner Vertragserfüllung gemacht hat, in diesem Fall nicht ersetzt werden kann, die aber im umgekehrt gelagerten Fall durch das Ersatztbekommen des Erfüllungsinteresses ausgeglichen werden könnten(Rentabilitätsvermutung!).

Ⅰ. 서론

Ⅱ. 계약전개과정에서의 비용과 손해

Ⅲ. 계약해제 없는 전보배상청구권

Ⅳ. 계약해제와 결합된 손해배상

Ⅴ. 결론

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