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KCI우수등재 학술저널

쌍무계약의 무효․취소에 따른 과실․ 사용이익의 반환

Zum Spannungsverhältnis von Vindikations- und Bereicherungsrecht, besonders in Bezug auf die Nutzungsherausgabepflicht in einem nichtigen gegenseitigen Vertrag

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Bei der vorliegenden Arbeit geht es um das seit langem umstrittene Konkurrenzverhältnis von Bereicherungs- und Vindikationsrecht, insbesonders bezüglich der Frucht- bzw. Nutzungsherausgabepflicht in einem nichtigen gegenseitigen Vertrag. Die Arbeit geht zunächst nach der rechtsvergleichenden Untersuchung davon, dass § 201 I KBGB, wonach ein gutgläubiger Besitzer zur Herausgabe der gezogenen Früchte und Nutzungen nicht verpflichtet ist, eigentlich zur Regelung eines Rückabwicklungsverhältnisses von einem nichtigen gegenseitigen Vertrag nicht beabsichtigt worden ist. Doch ist es als angemessen zu gelten, dass jede Partei wegen ihrer vermögensmäßigen Entscheidung im Sinne von Flume oder aufgrund des faktischen Synallgma eines nichtigen gegenseitigen Vertrages die jeweils gezogenen Früchte und Nutzungen weiterhin behalten könnte. Anders gewendet bedeutet dies, dass der Nutzen des einen gegen den des anderen verrechnet und damit ein dem § 201 I KBGB entsprechendes Ergebnis erzielt werden soll. Nachdem die Arbeit somit im Ergebnis der h. L. und Rechtsprechung beipflichtet hat, schränkt sie die Anwendung des § 201 I KBGB auf einen nichtigen gegenseitigen Vertrag insofern ein, dass die vermögensmäßige Entscheidung der jeweiligen bzw. das faktische Synallagma nicht mehr im Herausgabeverhältnis berücksichtigt werden sollte. Nämlich für den Fall einseitiger Unredlichkeit oder im Vorleistungsfall sind die Früchte und Nutzungen dem anderen nach dem bereicherungsrechtlichen § 748 I KBGB herauszugeben. Es wird schliesslich vorgeschlagen, dass die Nutzungsvergütung nicht stets nach der Miete, sondern mit Hilfe der linearen Teilwertabschreibung oder nach dem Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufswert berechnet werden sollte.

Ⅰ. 들어가며

Ⅱ. 관련 제도에 관한 비교법적 개관

Ⅲ. 현행 민법의 불충분한 규율과 그 해결 방향

Ⅳ. 판례법리의 재조명을 통한 해결방향의 구체화

Ⅴ. 맺으며

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