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KCI우수등재 학술저널

자녀의 유류분권과 배우자 상속분에 관한 입법론적 고찰

Entziehung des Pflichtteilrechts der Abkömmlinge und Besserstellung überlebender Ehegatten im Erbrecht ― Ein Reformvorschlag

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Erbrecht und Pflichtteil der Kinder finden traditionell ihre Begründung in der Solidarität zwischen den Generationen. Hieraus ist für bestimmte Erben ein Recht darauf entstanden, nicht unversorgt zurückzubleiben. Erbrecht und Pflichtteil erfüllen insoweit eine Unterhaltsfunktion. Der Anstieg der Lebenserwartung hat diese Begründung hinfällig gemacht. Kinder erben heute in höherem Lebensalter, in dem sie sich durch eigene Arbeit selbst unterhalten können. Das Erbrecht hat daher keine Unterhaltsfunktion mehr und kann deshalb nicht mehr als ein Ersatz für die elterliche Unterhaltspflicht gesehen werden. Eltern leisten ihre Unterhaltsverpflichtung durch die Finanzierung des Lebensunterhalts und insbesondere des Studiums ihrer Kinder. Angesichts dieser veränderten Situation kann ein absolutes Pflichtteilsrecht der Kinder keinen Bestand mehr haben, zumal wenn eine persönliche und menschliche Beziehung zwischen Erblasser und Kindern nicht mehr besteht und eine völlige Entfremdung vorliegt. Allein die blutmässige Abstammung reicht nicht aus als Legitimation für ein Pflichtteilsrecht des Kindes. Es wäre deshalb durchaus empfehlenswert, die Möglichkeit im koreanischen BGB einzuführen, dem Kind seinen Pflichtteil aus wichtigen Gründen zu entziehen. Z. B.: Die Tatsache, dass vor dem Tod des Erblassers über längere Zeit kein nahes Verhältnis (zwischen beiden) mehr bestand und das Fehlen dieses nahen Verhältnisses vom betreffenden Kind verschuldet wurde, sollte dem Erblasser die Möglichkeit geben, testamentarisch den Pflichtteil des betreffenden Kindes zu mindern oder ganz zu verweigern. Von der gestiegenen Lebenserwartung wird auch die Wirklichkeit des Ehegattenerbrechts stark betroffen. Seit 1960, dem Jahr, in dem das koreanische BGB ins Kraft trat, ist die Lebenserwartung männlicher Neugeborener von 51.1 auf 73.4 im Jahre 2003 gestiegen, die der weiblichen Neugeborenen sogar von 53.7 auf 80.8 Jahre. Aufgrund des regelmässigen Altersunterschiedes bei der Heirat und aufgrund der demographischen Entwicklung handelt es sich bei den Problemen überlebender Ehegatten fast um ein Frauenproblem. Auch mangels eines Rentenanspruchs sind die Witwen oft auf das mit dem Erbfall verbundene Vermögen für eine lange Zeit nach dem Tod des Ehegatten angewiesen. Im Gegensatz dazu stehen die Kinder zum Zeitpunkt des Erbfalls in der Regel auf eigenen Füssen. Bei den juristischen Konflikten, denen der Interessengegensatz zwischen überlebenden Ehegatten und Kindern zugrunde liegt, wird im Zweifel stets zugunsten des überlebenden Ehegatten zu entscheiden sein. Die erbrechtliche Besserstellung überlebender Ehegatten ist insoweit berechtigt. Nach dem koreanischen BGB erhöht sich das Erbteil des überlebenden Ehegatten um die Hälfte des auf ein Kind entfallenden Anteils an der Erbschaft. Je mehr Kinder vorhanden sind, desto geringer fällt der Erbanspruch des Ehegatten aus. Der Verfasser schlägt vor, dass dem Ehegatten ein pauschales gesetzliches Alleinerbrecht zu gewähren ist, wenn die Abkömmlinge beim Erbfall nicht mehr unterhaltsberechtigt sind.

Ⅰ. 들어가는 말

Ⅱ. 상속제도 및 유류분제도의 존재이유

Ⅲ. 자녀의 상속권(유류분권)에 대한 검토

Ⅳ. 직계비속에 대한 유류분상실(제한)제도의 도입가능성

Ⅴ. 배우자상속분에 대한 검토

Ⅵ. 맺음말

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