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학술저널

친자법에 있어서 자의 복리개념

Das Kindeswohl als Rechtsbegriff im Kindschaftsrecht

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Das reformierte Familienrecht des Jahres 2005 führte das Kindeswohl als leitendes Prinzip des Kindschaftrechts in das bürgerliche Recht ein. Obwohl das Kindeswohl hinreichend als Regelung positioniert ist, fehlen klare Begriffsdefinitionen bzw. konkrete Kriterien der Beurteilung und ihre Funktion. Das Ziel dieser Projekt ist es, eine Hilfestellung bei der praktischen Anwendung mittels einer systematischen Untersuchung des Kindeswohls zu geben. Zuerst sollen die Frage beantwortet werden, wieweit das Kindeswohl als leitendes Prinzip des Kindschaftrechts gilt und was die Funktion des Kindeswohls und dessen konkreter Inhalt sind. Durch die Einführung des Begriffes ‘Kindeswohl’ wurde die elterliche Gewalt zur Pflicht erhoben. Der deutsche Professor Coester schlug eine Dreiteilung bezüglich der Funktion des Begriffes ‘Kindeswohl’ vor. Die erste Funktion ist die Eingriffslegitimation des staatlichen Eingriffes, und die zweite ist die Herstellung des Entscheidungsmaßstabes der notwendigen Möglichkeiten des Kindesschutzes. Die letzte Funktion stellt eine Richtlinie zu richtigen Wahl der notwendigen Schritte der Behandlungsmethode dar. Genauer gesagt, spielt das Kindeswohl eine zentrale Rolle bei der Legitimierung des staatlichen Eingriffes gegenüber dem Vorrang der Eltern. Zweitens stellt es Kriterien der Entscheidung bereits bei der realen Entscheidungsfindung betreffend die Kindschaft. Drittens steht es Richtlinien zu den Behandlungsmethoden korrespondierend mit der richterlichen Entscheidung, die den Kindesschutz garantieren sollen, zur Verfügung. Die wesentliche Aussage des Eingriffes Kindeswohl nimmt bei der Entscheidungsfindung sowie der Entscheidung der elterlichen Sorge grundsätzlich den Vorrang der Kindesinteressen allen anderen Interessen gegenüber an. Mit anderen Worten, sollte das Kindesinteresse mit andern Interessen, z B. der elterlichen oder gesellschaftlichen Interessen kollidieren, so muß das erstere entsprechend dem Primat des Kindeswohls vorangestellt werden. Bezüglich der richterlichen Entscheidungskriterien wird hierbei auf das deutsche bürgerliche Recht und Regelungen der Maßnahmensetzung verwiesen, die dazu detaillierte Ausführungen hat. Das Kindeswohl als körperliches, geistiges oder seelisches Wohlbefinden scheint in Artikel 1666 des deutschen bürgerlichen Rechts auf. Die detaillierten Kriterien der richterlichen Entscheidung finden sich im Artikel 1626 des deutschen bürgerlichen Rechts. Die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewußtem Handeln als Entscheidungskriterien soll im koreanischen bürgerlichen Recht berücksichtigt werden. Außerhalb des Rechts sollen die Kriterien zur Beurteilung des Kindeswohls in Betracht gezogen werden; z.B. allgemeine soziale Regelungen, soziale Erwartungen und Regelungen aus Erfahrungen sowie theoretische Erkenntnisse. Im Falle einer elterlichen Trennung oder Scheidung sollen die Umstände der Eltern, die Bindungen des Kindes, der Kontinuitätsaspekt des Kindeslebens und die Kindeswillen in Erwägung gezogen werden, bei der richterlichen Entscheidungsfindung gemäß Artikel 1671 §2 Absatz 2. Zum Schluß sollen die Kriterien des Kindeswohls im Falle des elterlichen Mißbrauchs und der Pflege und Erziehung der Kinder nach einer Scheidung der Eltern eingeführt werden, um eigenwillige richterliche Auslegungen zu vermeiden,

Ⅰ. 머리말

Ⅱ. 자의 복리개념의 적용범위 ― 친자법의 최고이념

Ⅲ. 자의 복리의 기능

Ⅳ. 자의 복리개념의 본질과 자의 복리의 판단기준

Ⅴ. 맺음말

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