In diesem Aufsatz beschäftigt sich der Verfasser mit dem koreanischen Besitzrecht. Er will dabei dessen Grundzüge und Probleme erklären und es damit kritisch würdigen. Zunächst wird der Entstehungsgeschichte des Besitzrechts nachgegangen, woraus verschiedene Funktonen des Besitzes erkannt werden. Mit dieser Erkenntnis werden demnächst die Begriffe wie unmittelbarer Besitz, mittelbarer Besitz, Besitzdienerschaft und Erbenbesitz erörtert. Sodann werden der Eigenbesitz und die damit zusammenhängende Ersitzung behandelt. Hier wird vor allem gezeigt, daß die Ersitzung nach § 245 Ⅰ koreanisches Zivilgesetzbuch als systemwidrig zu bewerten ist. Mit Rücksicht darauf werden die bisherigen Ansichten zu Erwerb und Aufhebung des Eigenbesitzes gewürdigt. Schließlich wird die Funktion der possessorischen Herausgabeansprüche anhand der Rechtsprechung analysiert. Sie erweist sich dabei primär als gewiße Verdinglichung einer schuldrechtlichen Rechtsposition. Daran anschließend wird das Verhältnis der possessorischen zu petitorischen Ansprüchen dargestellt.