Im heutigen Rechtsleben wird der phänomenale Widerspruch zwischen der Inflation der Persönlichkeitsrechte und der panoptischen Verengung der Persönlichkeit beobachtet. Dem selbstbewussten Befreiungsakt des modernen Menschen steht die verzweifelte Feststellung gegenüber, dass ein solcher befreite Mensch doch immer stärker dem verborgenen gesellschaftlichen Überwachungssystem untersteht. Im Hinblick darauf wird die grundlegende Untersuchung über den Sinn und Bedeutung der Persönlichkeit und Persönlichkeitsrechte für das heutige Rechtsleben um so dringlicher. Begriffsgeschichtlich betrachtet, ging das moderne Interesse am Begriff der Person und Persönlichkeit zuerst aus der erkenntnistheoretischen Frage nach dem Selbstbewusstsein des denkenden Subjekts hervor und dann schritt zur Normativierung des Personbegriffs weiter, die vor allem von Locke und Kant den entscheidenden Anlass bekam. Die Entwicklungsgeschichte der Persönlichkeitsrechte stellt den Prozess dar, in dem die Theorie der subjektiven Rechte als Bestandteil der privatrechtlichen Dogmatik durch die Naturrechtslehre der Aufklärung allmählich humanisiert wird. In der modernen Debatte um die subjektiven Rechte und Persönlichkeitsrechte spiegeln sich vor allem die Wirkung und der Widerspruch von Kant und Savigny wider. Die Persönlichkeit im Sinne des Schutzgutes der Persönlichkeitsrechte kann im allgemeinen als die Gesamtheit von der Individualität, Identität, Autonomie und Menschenwürde aufgefasst werden. Heutzutage bestimmen aber immer mehr pluralistische und selbstwidersprüchliche Elemente das Bild von den Persönlichkeitsrechte. Angesichts ihres Wesensinhalts lässt sich sagen, dass die Persönlichkeitsrechte zum Schutz der Privatheit und der Entscheidungsfreiheit des menschlichen Subjekts eher entmoralisiert werden und sie sich allmählich den Vermögensrechte nähern. Des weiteren tritt in den realen Rechtsverhältnissen die Polarisierung der Subjekte dieser Rechte auch zutage. Andererseits bringt der biotechnologische Fortschritt die Persönlichkeitsrechte dahin, dass diese Rechte über den Anspruch auf die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit hinaus als die genetischen Selbstgestaltungs- und Selbstverfügungsrechte umgeformt sind. Dieser ganze problematische Umstand deutet doch nicht auf die Sinnkrise des Privatrechts überhaupt, sondern eher auf die Notwendigkeit der erneuerten Sinngebung für das Privatrecht hin.
Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 인격권의 규범적 고찰
Ⅲ. 프라이버시권의 규범적 고찰
Ⅳ. 결론을 대신하여 ― 인격권의 난제들