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KCI우수등재 학술저널

不法行爲로 인한 損害賠償請求權의 長期의 期間制限의 性質과 權利濫用

Die lange Verjährungsfrist des Deliktsanspruchs und Rechtsmissbrauch

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In Korea und in Japan ist es literarisch gestritten, ob die lange Verjährungsfrist des Deliktsanspruchs (Art. 766 KBGB (Korianisches Bürgerliches Gesetzbuch), Art. 724 JBGB (Japanisches Bürgerliches Gesetzbuch)) Verjährungsfrist oder Ausschlussfrist ist. Historisch gesehen haben die Verfasser des JBGB diese Frist als eine Verjährungsfrist vorgeschrieben. Nach der herrschenden Lehre in Japan ist diese Frist eine Ausschlussfrist. Auch die herrschende Lehre in Korea der Meinug. In den letzten Jahren nimmt die Lehre in Japan zu, nach der diese lange Frist eine Verjährungsfrist ist. Im Jahre 1989 hat ein Urteil des japanischen obersten Gerichtsausgesprochen, dass die lange Frist des Deliktsanspruchs (Art. 724 JBGB) eine Ausschlussfrist ist. Infolge dieses Urteils ist es in Japan schwieriger geworden, die Verjählungseinrede des Schädigers als Rechtsmissbrauch zu verweigern. Anders als die herrschende Lehre und die Rechtsprechung in Japan hält die korianische Rechtspechung diese lange Frist für eine Verjährungsfrist. Nach der korianischen Rechtsprechung kann die Verjährungseinrede des Schädigers als Rechtsmissbrauch zurückverwiesen werden. Im Gegensatz zur Verjährungsfrist ist es schwierig, die Ausschlussfrist als Rechtsmissbrauch zu verweigern, weil die Ausschlussfrist nicht von dem Beklagten (Schädiger) behauptet werden muss. Die Verjährung dient der Erhaltung der Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Die Verjährung des Deliktsanspruchs ist keine Ausnahme. Auch der Schädiger soll vor der Geltendmachung veraltetes Anspruchs des Geschädigten (Gläubigers) geschützt werden, weil er infolge der verflossenen Zeit oft nicht in der Lage ist, sich gegenüber der Inanspruchnahme durch den Gläubiger zu verteidigen. Aber die Verjährungsfrist könnte zu besonderen Härten führen, wenn der Geschädigte deshalb nicht rechtzeitige Klage erhoben hat, weil er von dem Schaden und dem Schädiger überhaupt keine Kenntniss erlangen konnte. Besonders bei dem Streit zwichen einzelnen Privatpersonen und dem Staat fällt diese Härte einzelner Privatperson schwer. In deisem Sinne könnte oft die Verjährungseinrede des Staates als Rechtsmissbrauch angesehen werden. Gleichzeitig könnte auch Rechtsmissbrauch missgebraucht werden. Deshalb um die Verjährungseinrede zu verwigern, muss zuerst der Unterbrechung der Verjährung und der Beginn der Verjährungsfrist ganauer und umsichtig geprüft werden. Erst danach muss Rechtsmissbrauch als das letzte Mittel angewandt werden.

Ⅰ. 序論

Ⅱ. 長期의 期間制限이 爭點이 된 裁判例

Ⅲ. 長期의 期間制限의 性質에 대한 論議

Ⅳ. 結論

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