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KCI우수등재 학술저널

교회의 교인들이 종전교단으로부터 집단적으로 탈퇴하여 별도의 교회를 설립한 경우의 법률관계

Das Rechtsverhältnis im Fall, in dem eine Gläubigegruppe aus ihrer Kirchengemeinde gruppenweise austritt und anschließend andere neue Kirchengemeinde gründet.

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Es handelt sich bei diesem Aufsatz um die Kommentierung bzw. Anmerkung für den neuen Urteil des koreanischen OGH v. 20. 4. 2006, 2004da37775. In diesem Urteil hat der KOGH ein Rechtsverhältnis im Fall, in dem eine Gläubigegruppe aus ihrer Kirchengemeinde gruppenweise austritt und anschließend andere neue Kirchengemeinde gründet, behandelt. Für solchen Fall hat der KOGH bisher auf folgender Sehweise Problem gelöst: Durch Spaltung herkömmlicher bestehnden Kirchengemeinde entsthen nun faktisch zwei neue Kirchengemeinden. Die Beiden besitzen das Vermögen herkömmlicher bestehenden Kirchengemeinde als Gesamteigentümer miteinander. Im Gegensatz dazu erkennt der KOGH in diesem Urteil keine Spaltung der Kirchengemeinde an. Er hält an dieser Stelle nur den Austritt der Gegengläubigegruppe für möglich. Falls eine Kirchengemeinde ihren zugehörigen religiösen Verband ändern will, sei nach Analogieanwendung des § 42 Abs. 1 KBGB der Beschluß von mehr als Zweidritteln aller Gläubige von der Kirchengemeinde erforderlich. Der Verfasser sieht hinwieder neue Auffassung des KOGH als absurd. Gegen neuen Erteil des KOGH behaupt der Verfasser, dass sich eine Kirchengemeinde trotz des Mangels rechtsmäßigen Beschlusses aus der Natur der Kirchengemeinde faktisch in zwei neuen Kirchengemeinden spalten kann und demzuflge die herkömmliche Kirchengemeinde uno actu ohne liquidation beendet. Die beide neuen Kirchengemeinden sollen das Vermögen der herkömmlichen bestehenden Kirchengemeinde als Miteigentümer gemeinschaftlich besitzen.

[對象判決의 內容]

Ⅰ. 事實關係와 訴訟의 經過

Ⅱ. 大法院判決의 要旨

[對象判決에 대한 硏究]

Ⅰ. 머리말

Ⅱ. 從前 判例에서 문제된 爭點

Ⅲ. 對象判決에 대한 檢討

Ⅳ. 맺음말

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