Die vorliegende Studie widmet sich der Frage, ob dingliche Ansprüche, die auf die Herstellung des dem dinglichen Recht entsprechenden Zustands gerichtet sind, überhaupt verjährbar sind. Der Gesetzgeber des koreansichen BGB hat sich diese Problematik nicht ausdrücklich entschieden. Die Arbeit beginnt mit der Darstellung des heutigen Stands der Lehre und Rechtsprechung (Ⅱ). Nach der Darstellung folgt die Rechtsvergleichung im Rahmen des japanischen und deutschen Rechts (Ⅲ). Danach wird eine kritische Überprüfung und Lösungsversuche gemacht. Zum Schluss wird der Versuch unternommen, aus den Ergebnissen der Arbeit wichtige Gesichtspunkte für die Lösung zu gewinnen. Die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die dinglche Ansprüche verjährt nicht, weil sie stets von neuem selbst erzeugt. Eine Verjährung der Vindikation könne dazu führen, dass bei dem Eigentümer eine Eigentum ohne durchsetzbaren Herausgabeanspruch zurückbleibt. Die Vindikation wird dann wertlos. Die Vindikationsverjährung führt also im wesentlichen zu einer Enteignung, und dies ohne dass dem Eigentümer Nachlässigkeit vorgeworfen werden könnte. Das widerspricht der Eigentumsgarantie ―unter dem Vorbehalt der Möglichkeit einer Verwirkung sollte man daher die Unverjährbarkeit der Vindikation anerkennen. Ferner bejaht viele ausländische Rechtsordnungen (z.B. Schweiz, Frankreich, Österreich, Ungarn, Italien, England) die Unverjährbarkeit der Vindikation. Die Härte der Unverjährbarkeit der Vindikation könne durch Ersitzung oder Verwirkung vermieden werden. dinglicher Anspruch, Verjährung, Vindikationsanspruch, Verwirkung, Ersitzung
Ⅰ. 서론
Ⅱ. 국내의 판례와 학설
Ⅲ. 비교법적 고찰
Ⅳ. 비판적 검토 및 사견
Ⅴ. 맺음말