보증계약의 특수성과 보증인보호의 문제
Die Besonderheit des Rechtsinstituts der Bürgschaft bezüglich des Bürgenschutzes
- 백경일(Paek, Kyoung-Il)
- 한국민사법학회
- 민사법학
- 제34호
- 등재여부 : KCI우수등재
- 2006.12
- 167 - 192 (26 pages)
Als wichtigste Rechtsform der Personalsicherheit spielt die Bürgschaft im Wirtschaftsleben heute noch eine große Rolle. Sie ist jedoch insofern gefährlich, als sie als Risikogeschäft nicht selten Unheil bringt. Der durch die Privatautonomie gewährleisteten Vertragsfreiheit nach kann sich jederman durch eine Bürgschaftsübernahme zur Rückzahlung einer Geldsumme verpflichten. Er kann sich sogar weit über sein tatsächliches Leistungsvermögen hinaus verpflichten, weil der Gesetzgeber den Parteien des Bürgschaftsvertrages weitgehende Freiheiten in der Ausgestaltung der beiderseitigen Verpflichtungen lässt. Der Bürge lässt sich jedoch manchmal zu vorschneller Übernahme der Bürgschaft verleiten. Denn bei der Bürgschaft ist es nicht nötig, dass man seine Dispositionsfreiheit vor deren Inanspruchnahme direkt einschränkt, um eine effektive Absicherung zu bieten. Weil bei der Bürgschaft der Augenblick des Vertragsschlusses nicht entscheidet, übernimmt der Bürge oft ohne reifliche Überlegung die Bürgschaft. In der Regel wird der Bürgschaftsvertrag nicht auf Initiative des Bürgen geschlossen. Insbesondere wenn den Beziehungen zwischen dem Bürgen und dem Hauptschuldner kein Geschäfts-, sondern ein persönliches Verhältnis zugrunde liegt, können bei dem geschäftsungewandten Bürgen durchaus Fehlvorstellungen über die Tragweite der Verpflichtungserklärung entstehen. Man kann deshalb annehmen, dass das formale Verständnis der Privatautonomie heute materialisiert wird, um den Bürgen als schwächere Partei über das bürgerliche Formalrecht hinaus zu schützen. Tatsächlich hat die Inhaltskontrolle von Bürgschaftsverträgen seit Jahren sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht zugenommen. Der Inhalt von Bürgschaftsverträgen, insbesondere naher Familienangehöriger des Hauptschuldners, wird zunehmend am Maßstab der Sittenwidrigkeit überprüft. Aber eine umfassende Inhaltskontrolle von Bürgschaften, die einer zwingenden Ausgestaltung des Bürgschaftsrechts gleichkommen würde, stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatautonomie dar. Weil bei der richterlichen Kontrolle die Behandlung der Bürgschaft so unvorhersehbar werden muss, verwundert es auch nicht, dass die Banken sich nun nicht mehr bereit zeigen, Personalsicherheiten von nicht besonders kreditwürdigen Personen anzunehmen. Somit hat eine Art Gefährdungshaftung für ein Misslingen der Bonitätsprüfung bereits möglicherweise “schwache” Schuldner und solche, deren Zukunftschancen nicht recht übersehbar sind, von der Kreditgewährung ausgeschlossen. Dieses Ergebnis wäre aber zunächst für die so genannten “kleinen Kreditnehmer” besonders zu bedauern, die eine solche Hilfe am meisten brauchen. Darüber hinaus greifen die koreanischen Gerichte nun verstärkt auf den Grundsatz von Treu und Glauben zurück, damit der Bürge sich von der Dauerbürgschaft leicht lösen kann. Beispielsweise ist der Bürge dazu berechtigt, seine Übernahme der Dauerbürgschaft zu kündigen, wenn er sich von dem Glubiger über die Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Hauptschuldners nicht informiert. Aber auch das Kündigungsrecht ist keinesfalls unproblematisch, weil es an die ganz unbestimmten Begriffe wie Unzumutbarkeit oder Angemessenheit anknüpft. Solche unbestimmten Begriffe macht uns keine konkreten Angaben darüber, worin diese Unzumutbarkeit oder Angemessenheit genau besteht. Auch diese Bürgenschutzmaßnahmen rufen viele
Ⅰ. 서론
Ⅱ. 보증계약의 특수성
Ⅲ. 보증인보호의 문제점
Ⅳ. 결론