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KCI우수등재 학술저널

우리나라 하자담보책임의 본질에 관한 재론

Das Wesen der Sachmängelhaftung im KBGB

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Man darf von Privatmann als Verkäufer nicht verlangen, dass er den Kaufgegenstand vor dem Kauf noch auf Mängel untersucht. Er hat ebenso keine Erfüllungspflicht hinsichtlich der Beschaffenheit der Kaufsache. Beim Spezieskauf braucht er die Kaufsache dem Käufer zu übergeben, so wie es ist(§462 KBGB). Wenn die Kaufsache fehlerhaft ist, verletzt der Verkäufer somit nach geltendem Recht keine Erfüllungspflicht. Die Haftung für culpa in contrahendo greift nur beim Verschweigen trotz des Kenntnisses von Mängeln. Das Verschulden des Verkäufers als Voraussetzung der Leistungsstörung bezogen hier auf die Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit. Allerdings hat er den Vertrag nicht erfüllt. Denn der Vertrag besteht aus dem Willen bezüglich des an dem Kaufgegenstand vollziehenden Erfolges und der Vorstellung von der Eigenschaft des Kaufgegenstandes. Wenn wir die Ansicht von Zitelmann übernehmen, dass im Vertrag die Vorstellung einer rechtlichen Veränderung und die Vorstellung des Objekts, an welchem diese Veränderung vor sich geht, gehört die Beschaffenheit zu der Vorstellung des Objekts. Es gibt nicht besondere Vorstellungen von einem Gegenstand “an sich . Die Vorstellung von der Beschaffenheit ist nicht von der Vorstellung des Gegenstandes zu trennen. Die Vorstellung von den Eigenschaften eines bestimmten Kaufgegenstandes bildet somit ein Element des Vertrags. § 580 KBGB sieht allerdings keine Schadensersatzpflicht für Verkäufers vor, der eine bestimmte fehlerhafte Sache liefert. Der Käufer kann bei Abweichen der Kaufsache von der dem Vertrag entsprechenden Beschaffenheit den Kaufvertrag wandeln und mindern. Dafür verlangt man kein Verschulden des Verkäufers. In diesem Sinne ist die Sachmängelhaftung keine richtige Haftung für die sachliche Beschaffenheit der Kaufsache, sondern Risikoverteilung hinsichtlich der Divergenz zwischen Vertrag und Wirklichkeit.

Ⅰ. 들어가는 말

Ⅱ. 우리나라 하자담보책임법의 본질에 대한 학설의 검토

Ⅲ. 하자담보책임규정에 대한 재론

Ⅳ. 결론

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