Der Glaeubiger kann vom Schuldner Herausgabe des als Ersatz Empfangenen oder Abtretung des Ersatzanspruchs, das sog. stellvertretende commodum verlangen, wenn der Schuldner fuer den geschuldeten Gegenstand infolge des die Unmoeglichkeit begruendenden Umstandes einen Ersatz oder einen Ersatzanspurch erlangt hat. Dieser Anspruch wurde nach dem Vorbild des roemischen und des gemeinen Rechts aus Billigkeitsgruenden und mit Ruecksicht auf den vermuteten Parteiwillen in das Gesetz aufgenommen. Der Herausgabeanspruch des stellvertretenden commodums bezweckt in erster Linie einen Ausgleich fuer eine unrichtig gewordene Verteilung von Vermoegenswerten. Obgleich das koreanische Buergerliche Gesetzbuch anders als das deutsche Buergerliche Gesetzbuch keine den Herausgabeanspruch begruendende Regelung hat, ist der Anspruch nach herrschender Meinung und Rechtsprechung anerkannt worden. Nach herrschender Meinung beschraenkt sich der Anwendungsbereich des Herausgabeanspruchs nur auf die Faelle nachtraeglicher Unmoeglichkeit bei Schuldverhaeltnissen, die auf die Leistung eines Gegenstandes gerichtet sind, weil der Vertrag bei anfaenglicher objektiver Unmoeglichkeit nichtig sei. Dagegen soll der Surrogationsanpruch auch bei anfaenglicher objektiver Unmoeglichkeit nach seinem Anerkennungsgrund erlaubt werden, da das koreanische Buergerliche Gesetzbuch keine entsprechende Vorschrift hat, nach der ein Vertrag bei anfaenglicher objektiver Unmoeglichkeit nichtig ist. Darueber hat kuerzliche Revision des deutschen Buergerlichen Gesetzbuchs durch Schuldrechtsmodernisierungsgesetz eine Andeutung gemacht.
Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 대상청구권 이론 일반
Ⅲ. 원시적 불능과 대상청구권
Ⅳ. 맺는 말