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KCI우수등재 학술저널

타인의 欺罔行爲에 의하여 유발된 錯誤의 取消

Die Anfechtbarkeit einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung

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In vorliegender Arbeit ist eine Urteil des koreanischen Obersten Gerichthofs von 27. Mai 2004 (2004Da43824) kritisiert. In dieser Urteil wird in Bezug auf eine Willenserklärung durch arglistige Täuschung das Verhältnis zwischen die Anfechtung wegen Irrtum (§109 KBGB) und die wegen Täuschung (§110 KBGB) behandelt. Die herrschenden Lehre im Korea ist der Meinung, dass die Anfechtungstatbestände der §§109, 110 KBGB sich nicht ausschließen. Nach der oben genannten Urteil ist jedoch nur die Anfechtbarkeit wegen Irrtum möglich, wenn der Erklärende durch arglistige Täuschung des Dritten ein Schriftstück zwar ungelesen unterschreibt, hierbei aber eine bestimmte, wenngleich unrichtige Vorstellung über seinen Inhalt hat. Durch die rechtsdogmatischen Untersuchung versucht diese Arbeit die oben angeführten Fragen. Meiner Meinung nach kann der Erklärende (Getäuschte) wählen, aus welchem Grund er anfechten will, wenn beide Anfechtunggründe vorliegen.

[事實關係 및 訴訟의 經過]

[對象判決의 理由]

[硏究]

Ⅰ. 問題의 提起

Ⅱ. 錯誤取消와 詐欺取消의 競合

Ⅲ. 取消原因의 節次法的 意味

Ⅳ. 對象判決의 檢討

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