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KCI우수등재 학술저널

금전채권집행에 있어서 우선주의와 평등주의

Prioritätsprinzip und Ausgleichsprinzip in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen

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Für das Rangverhältnis zwischen mehreren Gläubigers gilt das Prioritätsprinzip in deutschen Recht. Nach der gesetzlichen Anordnung des §804 Ⅲ geht das durch eine frühere Pfändung begründete Pfandrecht dem durch eine spätere Pfändung begründeten vor. Die ZPO hat sich damit für das sog. Prioritätsprinzip entschieden, das auch dem materiellen Pfandrecht. Die dadurch bestimmte Rangordnung regelt das Verhältnis mehrerer Pfändun- gsgläubiger untereinander im Hinblick auf die Befriedigung aus dem Pfandgegenstand. Aufground eines durch wirksame Erstpfändung begründeten Pfandrechts kann somit der Gläubiger seine volle Befriedigung aus der gepfändeten Forderung vor allen Gläubigern, die eine Anschlußpfändung bewirk haben, suchen. Das frühere Pfandrecht erstreckt sich bei Gehltsforderungen oder ähnlichen in fortlaufenden Bezügen bestehenden Forderungen sofort auch auf die erst nach der Pfändung fällig werdenden Beträge. Für das Rangverhältnis zwischen mehreren Gläubigers gilt das Ausgleichsprinzip in französische, koreaniche Recht. Das Ausgleichsprinzip dagegen bewahrt die Gleichheit zwischen allen Gläubigern. Die Verteilung des Versteigerun- gserlöses, wenn dieser nicht für die Befriedigung aller Gläubiger ausreicht, wie schon bereits erwährt, vom Ausgleichsprinzip geprägt. Der betreibende Gläubiger und der Gläubiger, der seinen Anspruch im letzten Moment anmeldet, haben die gleichen Rechte auf den Versteigerungserlös. Prioritätsprinzip ist 2 vorteilhaft. Schuldner können ihren Personalkredit erhöhen und Vollstreckungsverfahren kann schnell geregelt werden. Prioritätsprinzip ist für aufrichtiger Gläubiger vorteilhaft. Für das Ausgleichsprinzip spricht sein Einklang mit dem materiellen Recht, sein Einklang mit dem Gleichheitssatz in Grundgesetz.

Ⅰ. 서론

Ⅱ. 우선주의와 평등주의

Ⅲ. 우선주의와 평등주의의 비교

Ⅳ. 결론

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