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KCI우수등재 학술저널

제3자에 대한 責任

‘제3자 보호효 있는 계약’의 도입을 지지하며

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Die Fälle, die der Bundesgerichtshof in Deutschland mit Hilfe der Lehre von “Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte lösen will, sind auch in Korea innerhalb der vertraglichen Haftung zu behandeln, jedoch mit einigen Veränderungen. Der deutschen Rechtsprechung, die die Lehre von Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte durch den hypotehtischen Willen der Parteien begründen will, und der Vertrauenslehre sind nicht zuzustimmen. Der Grund, aus dem der Schuldner gegenüber Dritten haftet, besteht einfach darin, dass jener diesen schuldhaft verletzt hat(neminem laedere). Der Grund dafür, dass solche Fälle allerdings als vertragsrechtliche Haftung anzusehen sind, besteht zunächst darin, dass die Verhaltenspflicht des Handelnden, die sich auf die Schutz des Dritten richtet, nur in Bezug auf den Vertrag entstehen würde. Der Grund besteht aber auch darin, dass der Schuldner bei der Verhandlung oder beim Schluß des Vertrags die Verletzungsmöglichkeit gegenüber dem Dritten eröffnet, und dass er diese Möglichkeit erkennen können und müssen. Diese Verletzungsmöglichkeit und deren Erkennbarkeit bilden zwischen Schuldner und Dritter ein potentelles Schuldverhältnis. Allerdings entsteht das potentelle Schuldverhältnis auch durch den Vertragsschluss oder bereits durch das Eingehen in dessen Verhandlung, die innerhalb der vertraglichen Haftung behandelt werden. Daraus folgert sich, dass die Fälle von der Lehre des “Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte im Bereich des vertraglichen Haftungsrechts behandelt werden müssen.

Ⅰ. ‘제3자 보호효 있는 계약’의 의의

Ⅱ. 초오사안 - 대판 2002. 12. 10, 2001다56904

Ⅲ. ‘제3자 보호효 있는 계약’의 사안에 관한 불법행위책임설 비판

Ⅳ. 계약책임설

Ⅴ. ‘제3자 보호효 있는 계약’사안의 책임구성 및 근거

Ⅵ. ‘제3자 보호효 있는 계약’의 요건

Ⅶ. ‘제3자 보호효 있는 계약’의 효과

Ⅷ. 결론(요약)

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