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KCI우수등재 학술저널

責任原因에 따른 非財産的 損害에 대한 賠償과 慰藉料

Immaterialschadensersatz und Trostgeld aufgrund der verschiedenen Haftungsgründen

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Das Schmerzensgeld wird in Korea als Uysahro bezeichnet. Die Bedeutung dieses Wortes ist Trostgeld. Diese Übersetzung legt bereits nahe, dass der koreanische Immaterialschadensersatz inhaltlich vom deutschen Schmerzensgeld abweicht. Meiner Meinung nach ist Naturalherstellung des Immaterielaschadens aufgrund der Eigenschafts der seelischen Schmerzen unmöglich. Daher kann man sagen, dass nur Geldentschädigung im Sinne von Trostgeld besteht. Im diesem Zusammenhang bedeutet Trostgeld kein Schmerzensgeld. Im Vergleich zum deutschen Recht besteht noch ein großer Unterschied. Nach der Auffassung des BGH lösen Leid und seelische Schmerzen, etwa beim Unfalltod der Ehefrau oder Kinder, für sich allein noch keinen Schmerze- nsgeldanspruch aus. Nach deutscher Rechtsprechung steht Schmerzensgeld sehr nahen Angehörigen nur dann zu, wenn diese selbst eine Gesundheitssch- ädigung erleiden. Eine solche liegt beispielsweise bei einem nachweisbaren Nervenschock der Angehörigen vor, bei dem es zu medizinisch konstatierbaren Folgewirkungen kommen muss. Daher muss die Beeinträchtigung einen echten Krankheitswert haben. Bei Gefühlsschäden, die nicht mit einer Gesundheitsverletzung oder Körperveletzung einhergehen, besteht kein Schmerzensgeldanspruch. Rein psychische Beeinträchtigungen stellen eine Gesundheitsverletzung dar, wenn ihnen Krankheitswert zukommt. Seelische Schmerzen, die mit einer Körperverletzung oder Verletzung eines Persönlichkeitsrechtes einhergehen, sind in ihrem vollen Umfang auszugleichen. Seit 01.08.2002 gilt das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften in Deutschland. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Erweiterung des Anspruches auf Schmerzensgeld. Es wird also ein allgemeiner Anspruch auf Schmerzensgeld gewährt, der über die bereits jetzt erfasste außervertragliche Verschuldenshaftung hinaus auch die Gefährdungshaftung und die Vertrgshaftung mit einbezieht. Genau wie das BGB behandelt das koreanische BGB die Gefährdungshaftung als Ausnahme und normiert die Gefährdungshaftung spezialgesetzlich. Aber die Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung unterscheiden sich nicht in Korea auf der Rechtsfolgenseite kaum. Trostgeld in Korea wird auch bei der Gefährdungshaftung als gewöhnlicher Schaden im Sinne des Abs. 1 des § 393 des koreanischen BGB angesehen. Das koreanische Zivilrecht bzw. Haftungsrecht ist in Teilen aus einer Rezeption des deutlchen Rechts hervorgegangen, jedoch beschreitet das koreanische Haftungsrecht ganz eigene Wege.

Ⅰ. 序言

Ⅱ. 非財産的 損害에 대한 原狀回復과 金錢賠償인 慰藉料

Ⅲ. 慰藉料와 一連의 爭點

Ⅳ. 契約責任과 慰藉料

Ⅴ. 危險責任과 慰藉料

Ⅵ. 結語

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