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일조권 침해에 관한 판례의 동향

Die Tendenz der Rechtsprechungen um die Verletzung des Rechts auf Licht

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Der Schutz des Rechts auf Licht gilt in der Regel in Wohngebieten. In der Rechtsprechung wird es allgemein angenommen, dass das Hindernis des Lichtes innerhalb der Duldungsgrenze bleibt, wenn man als Maßstab am Tag der Wintersonnenwende, nämlich am 22. Dezember während des Zeitraums zwischen 09:00-15:00 ununterbrochen mehr als 2 Stunden das alltägliche Licht geniessen kann oder während des Zeitraums zwischen 08:00~16:00 insgesamt mehr als 4 Stunden, und dass ansonsten die Duldungsgrenze überschritten wird. Bei der Verletzung des Recht auf Licht handelt es sich um die Vermeidbarkeit der Verletzung, die Verletzungsabsicht, die Verletzungsgröße, die Örtlichkeit und die Berechenbarkeit der Verletzung usw. Die Berechenbarkeit der Verletzung ist vor allem im meisten von großer Bedeutung. Aufgrund der Verletzungsberechenbarkeit liegt es also innerhalb des Duldungsbereiches, wenn der Aufbau des neuen Gebäudes bezüglich der konkreten Lage oder Benuzungssituation des betroffenen Orts von Anfang an genug erwartet wird und damit im Rahmen der Zumutbarkeit das Licht beeinträchtigt. Der Schutz des Rechts auf Licht ist also unter einer Bedingung zu akzeptieren, dass er in der Tat nicht zur unangemessenen Einschränkung der Ausübung des Eigentums führen darf.

Ⅰ. 머리말

Ⅱ. 일조권에 관한 기본 법리

Ⅲ. 일조권에 관한 판례의 동향

Ⅳ. 맺는 말

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