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KCI우수등재 학술저널

유럽불법행위법의 통일과 전망

Perspektiven der Vereinheitlichung des Europäischen Deliktsrechts

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Im Zuge der politischen Vereinigung der Europäischen Union (EU) sind zur Zeit vielfältige Bemühungen um eine Rechtsvereinheitlichung oder Rechtsan- gleichung innerhalb des immer größer werdenden Kreises von Mitgliedstaaten der EU festzustellen. Weit vorangeschritten ist in den vergangenen Jahren die Harmonisierung des europäischen Vertragsrechts: Außer zahlreichen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften und einer Reihe bedeutsamer Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes hat bereits die sog. Lando-Kommission auf rechtsvergleichender Grundlage ein allgemeines Regelwerk entworfen, das für das europäische Vertrgsrecht einen begrifflichen und systematischen Rahmen bieten möchte. Hinzu kommen Initiativen, die auf eine über Europa hinausreichende Rechtsvereinheitlichung abzielen, wie die Grundregeln der internationalen Handelsverträge von UNIDROIT, und nicht zuletzt das in internationalen Konventionen niedergelegten Einheitsprivatrecht, wie vor allem das UN-Kaufrecht. Es ist jedoch wiederholt darauf hingewiesen worden, daß eine Vereinheitli- chung allein des europäischen Vertragsrechts wenig sinnvoll ist. Denn das Vertragsrecht bildet schließlich nur einen Bestandteil des als eine größere systematische Einheit zu verstehenden Schuldrechts. Es ist deshalb nur konsequent, wenn immer stärker auch die gesetzliche Schuldverhältnisse, insbesondere das Deliktsrecht, in das Zentrum der Bestrebungen um eine europäischen Privatrechtsharmonisierung rücken. Im Jahre 1993 haben Jaap Spier und Helmut Koziol eine Arbeitsgruppe zusammengerufen, die zunächst auch als “Tilburg-Group” bezeichnet wurde, sich nunmehr “European Group on Tort Law” nennt und mittlerweile auf über zwanzig Mitgliedern angewachsen ist. Als organisatorische Basis dienen der Gruppe das von Helmut Koziol 1999 in Wien gegründete “European Centre of Tort and Insurence Law (ECTIL)” sowie seit 2002 auch die ebenfalls von ihm geleitete “Forschungsstelle für Europäisches Schadenersatzrecht der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ETL)”. Diese Gruppe hat inzwischen im Rahmen der Schriftenreihe “Unification of Tort Law” mehrere bedeutende Forschungsergebnisse zu den wichtigen Einzelthemen des Deliktsrechts veröffentlicht und auf dieser rechtsvergleichenden Grundlage die “Principles of European Tort Law”, also den allgemeinen Teil des europäischen Deliktsrechts, ausgearbeitet. Die Endfassung dieser Principles liegt nun seit 15. Oktober 2004 festformuliert vor; sie soll mit Kommentaren versehen und möglichst im Lauf des Jahres 2005 in Buchform publiziert werden. Ebenfalls mit der Ausarbeitung von Grundregeln eines europäischen Deliktsrechts befaßt sich eine Arbeitsgruppe in Osnabrück unter der Leitung von Christian von Bar, der sich zunächst an der Arbeit der European Group beteiligt und später 1999 die “Study Group on a European Civil Code” initiiert hat. Diese Study Group versteht sich als Nachfolgeorganisation der Lando- Kommission und soll deren Arbeitsergebnisse für die bislang nicht erfaßten Bereiche des Vermögensrechts ergänzen. Die Arbeiten eines Entwurfes des europäischen Deliktsrechts werden von einem aus jungen Wissenschaftlern bestehenden Arbeitsteam in Osnabrück durchgeführt. Es liegt zwar ein Entwurf vor, doch sind größere Teile des bisher ausgearbeiteten Textes noch nicht endgültig. Diese Abhandlung behandelt deshalb haupsächlich die “European Principles of Tort Law” der European Group; der Entwurf der Study Group wurde dabei nur gelegentlich und zur Vergleichung beider Texte berücksichtigt. Im Inhalt dieser Abhandlung wurde zunächst der jeweilige Text d

Ⅰ. 서설

Ⅱ. 유럽불법행위법의 원칙

Ⅲ. 결언

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