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KCI우수등재 학술저널

獨逸法上 情報提供義務違反을 이유로 하는 契約解消請求權*

Der Vertragsaufhebungsanspruch wegen Verletzungen der Informationspflichten im deutschen Recht

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Die Erklärung der Problematik der Aufklärungspflichten aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 2 kr. ZGB) ist Zweck dieser Abhandlung. Der BGH hat in einer Entscheidung (NJW 1962, 1196; sog. Kreissägenfall) erstmals einen Anspruch des Informationsberechtigten auf Aufhebung des Vertrages angenommen, der als Schadensersatzanspruch aus der Verleztzung vorvertraglicher Informationspflichten begründet wird. Ein Teil der Lehre steht dieser Entscheidung ablehnend entgegen. Lasse man nämlich generell auf Grund einer lediglich fahrlässigen Irreführung des Käufers die Rückgäng- igmachung des Kaufvertrags zu, so werde dadurch in unzulässiger Weise das Arglisterfordernis des § 123 BGB unterlaufen und die Schwelle für eine Rückgängigmachung des Vertrags von Arglist auf Fahrlässigkeit abgesenkt. Die von der Rechtsprechung betonten Unterscheide auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite seien nämlich weithin theoretischer Natur, auch ein praktisches Bedürfnis nach einer c.i.c.-Haftung sei zudem nicht ersichtlich, weil sich die Parteien durch ihre vertragliche Vereinbarungen schützen könnten. Eine andere Auffassung dagegen billigt die schadensrechtliche Rückabwicklung in den Fällen fahrlässig unrichtigter und unzulänglicher Information, wobei zuweilen auf den unterschiedlichen Schutzzweck der jeweiligen Regelung verweisen wird: § 123 BGB schütze die Willensfreiheit, der Ersatzanspruch aus c.i.c. das Vermögen. In der Auseinandersetzung mit der Problematik, ob die (auf Vertragsaufhebung gerichteten) Ansprüche aus c.i.c. neben § 123 BGB zugelassen werden können, führte der BGH unter Würdigung kritischer Stimmen im Schrifttum aus, ein Nebeneinander von Anfechtung und c.i.c. sei deswegen erträglich, weil es sich um unterschiedliche Voraussetzungen handle: Die Anfechtung schütze die freie Selbstbestimmung auf rechtgeschäftlichem Gebiet gegen unerlaubte Mittel der Willensbeeinflussung und zwar unabhängig vom Eintritt eines Schadens, während die Rückgängigmachung nach c.i.c.- Grundsätzen auf Tatbestandsseite eben diesen verlange. Die Informationspflichtverletzung begründete als Rechtsfolge einen Schadens- ersatzanspruch aus § 750 kr. ZGB. Die Vertragsaufhebung ist nicht zulässig, da das kr. ZGB die Geldentschädigung als Regel vorsieht (§§ 763, 394 kr. ZGB). Der Informationsberechtigte kann gegebenenfalls den Vertrag anfechten (analoge Anwendung des § 109 kr. ZGB), falls das Irrtum des Informationsb- erechtigten durch die andere Partei verursacht worden ist. Diese Anfechtung- smöglichkeit aufgurnd des verursachten Irrtums hat die Rechtsprechung als einen Typus des beachtlichen Irrtums herausgebildet. Vorvertragliche Informa- tionspflichten können auch dort von Bedeutung sein, wo wegen Irrtums angefochten werden soll.

Ⅰ. 序論

Ⅱ. 情報提供責任에 관한 獨逸民法의 法狀態

Ⅲ. 過失의 欺罔을 이유로 하는 契約解消請求權

Ⅳ. 財産損害要件과 判例․學說의 展開

Ⅴ. 契約締結上 過失責任의 保護目的에 대한 再檢討

Ⅵ. 法律의 欠缺 또는 故意 도그마와 法形成의 두가지 길

Ⅶ. 結論

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