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KCI우수등재 학술저널

독일법상 技術的 標準의 제정과 제정자의 책임

Technische Normung und Haftung der Normenvereine im deutschen Recht

Zahlreiche technische Normung werden durch den Verband Deutscher Elektrotechniker(VDE), den Verein Deutscher Ingeniere(VDI), das Deutcher Verein des Gas- und Wasserfaches(DVGW), das Deutsches Institut für Normung(DIN) festsetzt. Außer den oben genannten Verbänden und Vereinen gibt es in Deutschland gegenwärtig ca. 150 Verbände, die technische Normen festsezten und öffentlich bekannt machen. Unter diesen Verbänden spielt das DIN die zentrale Rolle. Das DIN wirkt auf der Grundlage des Vertrages, der am 5. Juni 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN geschlossen wurde, als nationaler Normungsverband und vertritt in der internationalen Normungsorganisation die Bundesrepublik Deutschland. Aber die Erkenntnis, verschiedene nationale technische Normen zahlreicher Länder verhindern als nichttarifäre Handelshemmnisse freie internationale Handel, hat dazu geführt, daß seit Anfang des 20. Jahrhunderts viele Länder in bezug auf technische Normen international zusammenarbeiten. Demnach entstanden übernationale Organisationen wie international Organisation for Standardization(ISO), International Electrotechnical Commission(IEC) und Europäisches Komitee für Normung(CEN), mit dem Ziel, Normungsergebnisse einzelner Mitgliedsländer zu harmonisieren. Bei der zunehmenden Wechselwirkung der Weltwirtschaft und dem Zuwachs der internationalen Handel wird die mit den nationalen Normen vieler Länder harmonisierenden internationalen Normen immer sinnvoller. Daß fehlerhafte technische Normen Schäden verursachen können, ist nicht nur theoretische Spekulation, sondern praktische Erfahrung. Schadensersatzansprüche geschädigter Normenanwender oder Dritter gegen die Normenvereine können nach §§823 Abs. 1, 31 BGB bestehen. Auch seit dem Inkrafttreten des Produkthaftungsgesetzes kommt eine vom Verschulden unabhängige Haftung der Normenvereine nach §1 Abs. 1 ProdHaftG in Betracht. §676 BGB, wonach durch die Erteilung eines Rates oder einer Empfhlung eine Sschadensersatzverpflichtung nicht begründet wird, schließt die Haftung der Normenvereine für fehlerhafte technische Normen nicht aus.

Ⅰ. 기술적 표준의 의의 등

Ⅱ. 독일에서의 기술적 표준의 제정

Ⅲ. 하자있는 기술적 표준에 대한 책임

Ⅳ. 마치며

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