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KCI우수등재 학술저널

독일 민법상 契約責任에 있어서 歸責事由의 變容

Veränderung des Vertretenmüssens in der Vertragshaftung des deutschen Bürgerlichen Rechts

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Das deutsche reformierte Schuldrecht entscheidet sich dafür, eine Sekundärhaftung nicht ohne weiteres aus dem Leistungsversprechen abzuleiten, sondern von einer besonderen Voraussetzung, dem “Vertretenmüssen”, abhängig zu machen. § 276 BGB regelt zunächst, dass der Schuldner vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten am Verschuldensprinzip fest. Es kann jedoch zum einen ein milderer Haftungsmaßstab gelten, zum anderen kann der Schuldner Pflichtverletzungen zu vertreten haben, ohne dass er sie verschuldet hat. In Betracht dessen stellt sich die Konzeption des Vertretenmüssens seit jeher als eine Kombination aus dem Verschuldensprinzip und des Prinzips der verschuldensunabhängigen Garantiehaftung dar. Diesem Befund soll die geänderte Fassung des § 276 BGB besser gerecht werden. Die Neuformulierung betont nun stärker als bisher, dass ein anderer Haftungsmaßstab als das Einstehenmüssen für Vorsatz und Fahrlässigkeit nicht nur seltene Ausnahme ist und sich insbesondere aus konkreten Vereinbarungen ergeben kann. Der Anhalt im Wortlaut soll den Rechtsanwender auf die Möglichkeit abweichender Haftungsmaßstäbe hinweisen. Die Aufnahme des konkreten Hinweises auf das Beschaffungsrisiko geht einher mit der Streichung des § 279 BGB a.F. Insgesamt zeigt sich, dass § 276 BGB zunächst dogmatische Änderungen mit sich bringt, welche die materiellen Haftungsmaßstäbe nicht unmittelbar beeinflussen. Obwohl § 276 BGB keine unmittelbaren Abänderungen der materiellen Haftungsmaßstäbe intendiert, sollten die zumindest mittelbaren Rechtswirkungen im Gefolge der Neufassung nicht unterschätzt werden. Die veränderte Gesetzesfassung setzt einen starken Akzent darauf, dass bestimmend für den einschlägigen Haftungsmaßstab die konkrete Ausgestaltung des jeweiligen Schuldverhältnisses ist. Insbesondere die Nennung von Beispielen für eine garantiemäßige Haftung sowie die Klarstellung, dass garantiemäßiges Einstehen eine Form des Vertretenmüssens darstellt, führen zu einer neuen Gewichtung innerhalb des gesetzlichen Tatbestands. Dies mag dazu führen, dass Leistungsversprechen eher als bisher in Richtung einer Garantie gedeutet werden können.

Ⅰ. 머리말

Ⅱ. 채무법개정에 관한 감정의견

Ⅲ. 채무법개정위원회의 제안

Ⅳ. 독일 채무법의 현대화

Ⅴ. 맺는 말 - 우리에게의 시사

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