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KCI우수등재 학술저널

授權行爲의 失效와 代理行爲의 相對方 保護

Die Unwirksamkeit der Vollmachterteilung und der Schutz des Geschäftsgegners

Stellvertrendes Handeln bewirkt die rechtsgeschäftlichen Bindung des Vertretenen. Der Vertreter kann seine Vertretungsmacht auf verschiedem Wege erlangen. Bei der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht (Vollmacht) wird sie ihm vom Geschäftsherren durch Rechtsgeschäft erteilt (Vollmachtserteilung; Bevollmächtigung). Über die Rechtsnatur der Vollmachtserteilung ist heftig umstritten. Meiner Meinung nach sind Grundgeschäft und Vollmachtserteilung streng voneinander zu trennen. Trotzdem wird im koreanischen Zivilrecht die auf einem Grundgeschäft basierende Vollmacht als kausale Vollmacht bezeichnet. Besonders bei der Unwirksamkeit ex tunc der Vollmachtserteilung oder des Grundgeschäfts ist das vom Vertreter vorgenommene Rechtsgeschäft ohne Vertretungsmacht abgeschlossen. Gerade im Hinblick auf diese Rechtsfolge wird in dieser Arbeit das Verhältnis zwischen der Unwirksamkeit der Vollmachtserteilung und dem Schutz des Geschäftsgegners erötert. Dem Schutz des schutzwürdigen Geschäftsgegners wird dadurch Rechnung getragen, dass ihm zuerst die Möglichkeit der Geltendmachung der Wirksamkeit des Vertretergeschäfts gegen dem Vertretenen nach §§107 Abs.2, 108 Abs.2, 109 Abs.2, 110 Abs.3, 548 Abs.1, 129 (analog) KBGB, danach Ansprüche gegen dem Vertreter aus §135 KBGB zustehen.

Ⅰ. 問題의 提起

Ⅱ. 授權行爲 一般論

Ⅲ. 授權行爲의 失效와 代理行爲의 效果

Ⅳ. 結語

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